SVIT Bewerter
Veröffentlicht am 20. Dezember 2017

Aufnahme

Die Aufnahme in die Schweizerische Schätzungsexperten-Kammer SEK/SVIT erfolgt auf Antrag. Aufgrund der an die Mitglieder gestellten Anforderungen wird der Antragssteller bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Schätzungsexperten-Kammer SEK/SVIT unter Einbezug der Empfehlungen der Aufnahmekommission. Ein Aufnahmegesuch ist für folgende Mitgliederkategorien möglich:

a) Einzelmitgliedschaft (natürliche Personen)

b) Anwartschaft für die Einzelmitgliedschaft

c) Fördermitgliedschaft (natürliche oder juristische Personen)