SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 27. Oktober 2017

Keine Bargeldtransaktionen im professionellen Immobilienhandel

Transaprency International Schweiz hat eine Studie mit dem Titel «Offene Türen für illegale Gelder – Schlupflöcher für Geldwäscherei im Schweizer Immobiliensektor» veröffentlicht.

Sie liefert jedoch keine Fakten über das angebliche Ausmass der Geldwäscherei am Schweizer Immobilienmarkt. Vielmehr stützt sie sich auf Mutmassungen und behauptete Parallelen zu ausländischen Immobilienmärkten. Fakt ist, dass es keine gesicherten Indizien über die «Dunkelziffer am Immobilienmarkt Schweiz» gibt. Auch kam es in Verdachtsfällen bisher nie zu einer Verurteilung wegen eines Verstosses gegen das Geldwäschereigesetz. Die Behauptung, dass die angeblichen Geldwäschereifälle den Wohnungsmarkt negativ beeinflussten, ist haltlos und tendenziös.

Der SVIT Schweiz betont, dass Bargeldtransaktionen – auch solche unter 100'000 CHF – im Immobilienhandel nicht zur Usanz gehören. Der Verband der professionellen Immobilienwirtschaft empfiehlt seinen Mitgliedern denn auch, keine Bargelder im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften entgegenzunehmen oder Geschäfte mit Bargeldtransaktionen zu vermitteln. Nach dem Kenntnisstand des Verbandes richten sich alle Mitglieder nach dieser Empfehlung.

Der SVIT Schweiz empfiehlt weiter, Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften käufer- oder  verkäuferseitig über ein Schweizer Finanzinstitut abzuwickeln. Durch die strengen Auflagen für Finanzintermediäre ist die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gewährleistet. Eine Ausweitung der Geldwäschereigesetzgebung ist darum nicht angezeigt. Eine solche würde zu Doppelspurigkeiten ohne ersichtlichen Nutzen führen. Sämtliche Forderungen von Transparency International in diesem Zusammenhang stossen ins Leere.

Die Organisation moniert weiter, dass es am Schweizer Immobilienmarkt zu Beglaubigungen zu niedriger oder zu hoher Kaufpreise komme. Der SVIT Schweiz weist darauf hin, dass dieser Tatbestand bereits heute strafbar ist. Insgesamt sind sämtliche Schlussfolgerungen und die geforderten Massnahmen nicht mehr als politisch motivierte Forderungen nach einer weiteren Regulierung eines funktionierenden Wirtschaftssektors. Die implementierten Instrumente sind – korrekt und verantwortungsbewusst angewendet – absolut ausreichend, um Geldwäscherei zu verhindern.

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