Die heute vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur Änderung des Mietrechts wird vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz klar zurückgewiesen. Der Vorschlag entspricht nicht dem zwischen Vermietern und Mietern ausgehandelten und vom EVD ursprünglich unterstützten Kompromiss, wonach die Mieten zu 100 Prozent an Veränderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden sollen. Stattdessen erklärt der Bundesrat einen neuen, nicht etablierten Warenkorb für massgebend. Der SVIT Schweiz, der die Interessen der professionellen Immobiliendienstleister vertritt, äussert sein Unverständnis und ist über den unakzeptablen Wortbruch massiv enttäuscht.
Die Indexierung der Mietzinse zu 100 Prozent war die zentrale Voraussetzung seitens der Immobilienwirtschaft, den Ende 2007 erarbeiteten Kompromissvorschlag für die Indexmiete zu unterstützen. Die Mieterverbände waren in die Kompromissfindung immer eingebunden und hatten diesen auch befürwortet. Nun hat der Bundesrat die Grundvoraussetzungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen und ohne nachträgliche Konsultationen abgeändert. Eine weitere Unterstützung der Mietrechtsrevision kommt unter diesen Umständen für den SVIT Schweiz nicht mehr in Frage.
Kostenrisiko liegt alleine bei Vermietern
Eine hundertprozentige Indexierung ist deshalb zentral, weil die Vermieter bei der Indexmiete das gesamte Kostenrisiko in Bezug auf die Hypothekarzinsentwicklung sowie höherer Betriebs- und Unterhaltskosten alleine tragen müssen. Kann die Teuerung nur teilweise berücksichtigt werden, wie es der Bundesrat jetzt vorschlägt, besteht die Gefahr, dass der vereinbarte Mietzins über die Jahre laufend an Wert verliert.
Parlament muss nun korrigieren
Der SVIT Schweiz erwartet vom Parlament, dass diese einseitige Benachteiligung im Laufe der kommenden Beratungen korrigiert wird. In der vorliegenden Form muss die Mietrechtsänderung ansonsten vom SVIT Schweiz aktiv bekämpft werden.
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