SVIT Schweiz lehnt vermieterfeindliche Mietrechtsrevision ab

 

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz ist sehr enttäuscht, dass der Ständerat die vermieterfeindliche Mietrechtsrevisions­vorlage behandelt und verabschiedet hat. Der SVIT Schweiz hofft, dass der Nationalrat weiterhin standhaft bleibt und nicht auf die Vorlage eintritt.

 

Zürich, 17. Juni 2010 - Die Immobilienwirtschaft lehnt die bundesrätliche Mietrechtsrevisionsvorlage entschieden ab, da der Bundesrat vom ursprünglichen sozialpartnerschaftlich erarbeiteten Kompromiss der Mieter- und Vermieterverbände auf Indexierung der Mietzinse zu 100 Prozent eigenmächtig abwich, was die Rechtslage der Vermieter in gravierender Weise verschlechtern würde. Daran ändert auch ein nach fünf Jahren mögliches Mietzinsanpassungsrecht nichts, wie dies die ständerätliche Rechtskommission nachträglich dem Ständerat vorgeschlagen hat.



Der SVIT Schweiz ist deshalb sehr enttäuscht, dass der Ständerat am 17. Juni 2010 auf die vermieterfeindliche Mietrechtsrevisionsvorlage mit 28 zu 11 Stimmen eingetreten ist und diese nach anschliessender Detailberatung in der Schlussabstimmung mit 21 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedet hat. Besonders stossend ist, dass gemäss dem Ständerat die Mieten - entgegen dem historischen Kompromiss - während der Mietdauer nicht mehr vollumfänglich der Teuerung angepasst werden können und die Vermieter dadurch mit ständig sinkenden Mietzinsen konfrontiert werden. Da in der sehr kontrovers geführten Detailberatung der Entscheid für den neuen Teilindex und gegen den etablierten Landesindex der Konsumentenpreise mit 18:14 sehr knapp ausfiel, besteht weiterhin berechtigte Hoffnung, dass der Nationalrat, sofern er überhaupt eintritt, dies korrigieren wird.



Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Der SVIT Schweiz hofft, dass der Nationalrat, welcher als Erstrat bereits am 26. März 2009 mit 119:61 Stimmen deutlich nicht eingetreten ist, weiterhin standhaft bleibt und erneut auf die Mietrechtsrevision nicht eintreten wird.



Auch bei Fortführung des geltenden Mietrechts steht für die professionellen Immobiliendienstleister weiterhin ein einvernehmliches Mietverhältnis im Vordergrund, wie es bereits bisher in der überwiegenden Mehrzahl der Fall ist. Der für den SVIT Schweiz und die ihm angehörenden Unternehmen im Zentrum stehende Mieterfrieden kann auch mit den geltenden Regelungen, zum Wohle von Mietern und Vermietern fortgesetzt werden.

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