Praktische Hilfe für Profis. Seit Jahresbeginn ist die neue Mietrechtsverordnung in Kraft. Sie sieht vor, dass für Mietzinsanpassungen neu ein schweizweit gültiger Referenzzinssatz gilt. Der neue Referenzzinsatz wird mit seiner ersten Veröffentlichung, voraussichtlich am 9. September 2008, zur Anwendung gelangen. Ein soeben veröffentlichtes Merkblatt des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) beantwortet die wichtigsten Fragen, die Immobilienprofis bei der Mietzinsgestaltung künftig beachten müssen.
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