Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Deregulierung anstelle neuer Verbote

Auch dank dem Widerstand der Schweizer Immobilienwirtschaft verzichtet der Bundesrat auf eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes. Bei der nun geplanten Teilrevision müssen nach Ansicht des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz die Rechtssicherheit, die Rechtsstaatlichkeit und die Eigentumsgarantie gewährleistet bleiben.

 

Der SVIT Schweiz hatte den Revisionsentwurf des Raumplanungsgesetzes in seiner Vernehmlassungsantwort in weiten Teilen kritisiert und bezweifelt, dass mit dem vorgelegten Entwurf die Ziele einer geordneten, nachhaltigen und wirtschaftsverträglichen Raumentwicklung erreicht werden können. Andere Wirtschaftsverbände lehnten die bundesrätlichen Pläne ebenfalls ab, so dass nun auf eine Totalrevision verzichtet wird.

 

Um einer weiteren Zersiedlung des Landes wirksam entgegen zu wirken, sind gemäss SVIT Schweiz auch bei einer Teilrevision keine neuen Verbote, Pflichten und zusätzliche Angaben zulasten der Grundstückseigentümer einzuführen, sondern ein attraktives Anreizsystem samt Deregulierung der Bauvorschriften zu schaffen.

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