Der Bundesrat hat - unter dem Deckmantel des indirekten Gegenvorschlages zur
Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ - eine eigentumsfeindliche Vorlage verabschiedet, die rein fiskalischen Zwecken dient.
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT Schweiz) lehnt den am 23. Juni 2010 verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur
Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ ab. Dieser stellt keine nachhaltige und befriedigende
Alternative zur Eigenmietwertsbesteuerung dar. Er ist übers Knie gebrochen und schiesst so
weit am Ziel vorbei, dass er sich sogar als Eigengoal entpuppt. Zudem entfernt er sich vorsätz-
lich vom Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung und verfolgt rein fiskalische Ziele.
Ein Systemwechsel bei der Eigenmietwertsbesteuerung beschert dem Bund, den Kantonen und
Gemeinden erhebliche Mehrerträge. Der Bundesrat gibt in seiner Medienmitteilung vom 23. Juni 2010 zu, dass bereits auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer jährlich 85 Millionen
Mehrerträge generiert werden, auch in Bundesbern keine „Schwarze Null“.
Für den Grossteil der Wohneigentümer stellt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung
daher eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung und damit eine „verdeckte“ Steuererhöhung
dar. Ein solches Vorgehen läuft dem Verfassungsauftrag zuwider, insoweit flankierende
Massnahmen keinen genügenden Kompensationseffekt bieten. Die Gesetzesvorlage über die
Wohneigentumsbesteuerung ist in vielen Bereichen, vor allem aber bei den Regelungen über
den Schuldzinsenabzug und beim Unterhaltsabzug, unausgereift, sozial ungerecht und wird –
entgegen den Beteuerungen in der Botschaft – zu unpraktikablen Lösungen und administrativem Mehraufwand für die veranlagenden Verwaltungskörper führen.
Das bundesrätliche Argument der „Vereinfachung im Steuerrecht“ ist an den Haaren herbei-
gezogen. Die Reduktion der steuerlichen Abzugsmöglichkeit auf „besonders wirkungsvolle
Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen“ erweist sich als fiskalisches Feigenblatt und führt
aufgrund der unbestimmten Begriffsformulierung und der gewohnt restriktiven Praxis des
Steuervogtes zu erheblicher Verkomplizierung des Veranlagungswesens, zu Juristenfutter und
Prozessen. Sie bewirkt zudem, dass künftig keine Anreize für Gebäudeunterhalt mehr bestehen
und der Unterhaltsstau im schweizerischen Gebäudepark sprunghaft zunehmen wird, dies auch
zum Leidwesen des Baugewerbes, der Bau- und Volkswirtschaft und vor allem der Umwelt.
Die im bundesrätlichen Gegenvorschlag vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen sind be-
züglich Art, Umfang und Dauer ungeeignet, die drohenden Steuernachteile für die mutmass-
lichen Verlierer (Neuerwerber, hoch verschuldete Wohneigentümer) der Vorlage auszugleichen.
Eine beachtliche Zahl von Wohneigentümern würde bei plötzlicher Anspannung am Zinsmarkt –
verstärkt durch fehlenden Schuldzinsabzug – in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
Zusammenfassend muss leider festgestellt werden: Die bundesrätliche Vorlage ist – im Gegen-
satz zur Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ - eine Wohneigentumsverhinderungsvorlage, eine
kontraproduktive Zwängerei zu Lasten der Umwelt und ein volkswirtschaftlicher Rohrkrepierer.