Newsflash 7. November 2007

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Sie erhalten heute einen aktuellen Newsflash zur geplanten Aufhebung der Dumont-Praxis.

 

Ihr SVIT Schweiz

Aufhebung der Dumont-Praxis: Immobilienwirtschaft ist erfreut

Die heute vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der so genannten Dumont-Praxis wird vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz erfreut zur Kenntnis genommen. Begrüsst wird insbesondere, dass sich der Bundesrat für eine Aufhebung auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene ausspricht.

Zürich, 7. November 2007 – Die heute vom Bundesrat befürwortete Aufhebung der Dumont-Praxis ermöglicht es Immobilienbesitzern und -verwaltungen, werterhaltende Instandstellungskosten auch von vernachlässigten Liegenschaften unmittelbar nach dem Erwerb abziehen zu können. Käufer derartiger Liegenschaften müssen demnach in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nicht mehr auf diese Abzugsmöglichkeit verzichten. Das verstärkt den Anreiz, Renovationsarbeiten an neu erworbenen Liegenschaften sofort an die Hand zu nehmen.

Die Beseitigung dieses steuerlichen Hindernisses ist ein wichtiger Schritt, um für die Immobilien- und die Bauwirtschaft bessere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen. Die geplante Aufhebung auf Bundes- und Kantonsebene ist richtig, weil damit das Steuerrecht vereinfacht wird und eine einheitliche Praxis in den Kantonen bezüglich der möglichen Steuerabzüge gewährleistet wird.

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz hatte sich bereits in seiner Vernehmlassungsantwort für die Aufhebung der Dumont-Praxis ausgesprochen.

 

 

Die Medienmitteilung finden Sie auch hier.

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