Mit einer deutlichen Mehrheit von 115 gegen 62 Stimmen hat der Nationalrat in der Frühjahrssession an den drei parlamentarischen Initiativen zum Bausparen festgehalten. Die Initiativen verlangen, dass den Kantonen ermöglicht wird, das steuerprivilegierte Bausparen einzuführen.
Im letzten Herbst hiess der Nationalrat diese Initiativen zur Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes gut. Weil der Ständerat sich im Winter dagegen wehrte, musste nun die grosse Kammer erneut entscheiden. Nach ihrem Festhaltebeschluss ist wieder der Ständerat am Zuge. Beharrt er auf seinem Nein, sind die Initiativen vom Tisch.
Der Nationalrat folgte der Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK). Das Bausparen sei ein wirksames Instrument zur Förderung des Wohneigentums, die ein ausdrücklicher Verfassungsauftrag sei, wurde erklärt. Das Baselbieter Modell habe sich bewährt und namentlich mittelständischen jungen Familien zu eigenen vier Wänden verholfen. Letztlich dürften über die Einführung des Bausparens Volk und Stände entscheiden. Zurzeit werden nämlich die Unterschriften für zwei Volksinitiativen gesammelt. Während der Schweizerische Hauseigentümerverband das Regime den Kantonen vorschreiben will, setzt die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens auf Freiwilligkeit.
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