Jetzt soll die Mietrechtsrevision zügig an die Hand genommen werden. Bereits in zwei Monaten wird Bundesrätin Doris Leuthard einen neuen Gesetzesentwurf präsentieren.
Einen entsprechenden Auftrag hat der Bundesrat dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erteilt. Die zur Vernehmlassung unterbreitete Vorlage für eine Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht wurde im Allgemeinen positiv aufgenommen. Praktisch alle Kantone, Parteien und Organisationen betonen die Notwendigkeit einer Entkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen und befürworten deshalb den vorgeschlagenen Systemwechsel von der Kostenmiete zur Indexmiete. Auch die durch den Gesetzesentwurf angestrebte Vereinfachung des Mietrechts wird ausdrücklich begrüsst.
Hingegen bestehen bezüglich der konkreten Ausgestaltung einzelner Detailbestimmungen zum Teil unterschiedliche Meinungen. So zum Beispiel bezüglich des Umfangs der Teuerungsüberwälzung oder der Grundlagen des Vergleichsmietemodells.
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Die Vernehmlassungsantwort des SVIT Schweiz finden Sie hier.