Newsletter 29. September 2008

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Ihr SVIT Schweiz

Vorschlag für Mietrechtsrevision bereits im November

Jetzt soll die Mietrechtsrevision zügig an die Hand genommen werden. Bereits in zwei Monaten wird Bundesrätin Doris Leuthard einen neuen Gesetzesentwurf präsentieren.

 

Einen entsprechenden Auftrag hat der Bundesrat dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erteilt. Die zur Vernehmlassung unterbreitete Vorlage für eine Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht wurde im Allgemeinen positiv aufgenommen. Praktisch alle Kantone, Parteien und Organisationen betonen die Notwendigkeit einer Entkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen und befürworten deshalb den vorgeschlagenen Systemwechsel von der Kostenmiete zur Indexmiete. Auch die durch den Gesetzesentwurf angestrebte Vereinfachung des Mietrechts wird ausdrücklich begrüsst.

 

Hingegen bestehen bezüglich der konkreten Ausgestaltung einzelner Detailbestimmungen zum Teil unterschiedliche Meinungen. So zum Beispiel bezüglich des Umfangs der Teuerungsüberwälzung oder der Grundlagen des Vergleichsmietemodells.

 

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Die Vernehmlassungsantwort des SVIT Schweiz finden Sie hier.

Mehr News auf svit.ch!


Auf svit.ch erhalten Sie jeden Morgen die neusten Informationen aus der Immobilienwirtschaft. In Kürze ist der Dienst auch abonnierbar.

 

Dank der Zusammenarbeit mit meltwater news, dem weltweit führenden Anbieter von Online-Nachrichten, werden News aus den verschiedensten Themenbereichen der Immobilienweirtschaft jeden Tag auf svit.ch aktualisiert. Ein Grund mehr, die SVIT-Website regelmässig zu besuchen. In Kürze können die News auf svit.ch auch als RSS-Feed abonniert werden.

 

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Neue Versicherungsregelung bei Handänderungen

Der Nationalrat hat eine Lücke bei der Versicherungsdeckung geschlossen, die im Immobilienbereich eintreten kann, wenn ein neue Eigentümer nicht rechtzeitig neue Versicherungsverträge abschliesst - bespielsweise der Erbe einer Liegenschaft. 

 

Wechselt die versicherte Liegenschaft den Eigentümer, enden nämlich die laufenden Verträge zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Die einzige Ausnahme sind die obligatorischen Versicherungen gegen Feuer- und Elementarschäden, die vollständig auf den neuen Eigentümer übergehen. 

Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass der neue Eigentümer den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach der Handänderung schriftlich ablehnen kann. Das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag innert 14 Tagen kündigen.

 

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Immobilia


Die nächste Ausgabe der Zeitschrift Immobilia erscheint am 13. Oktober 2008. Das Dossier widmet sich dem Thema "Energie".

 

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Bildung

Wie sag ich's meinem Mieter? Konfliktsituationen gut gelöst. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Liegenschaften sind in ihrem Berufsumfeld zunehmend mit schwierigen Gesprächssituationen konfrontiert. Der Umgang mit den verschiedensten Mieterinnen und Mietern erfordert eine hohe Kommunikationskompetenz. Im diesem interaktiven Workshop trainieren Sie die Kompetenzen, welche Konfliktsituationen entschärfen.

 

Datum: 11. November 2008, 8.30 - 17.00 Uhr

Ort: Hotel Arte, Olten

 

 

Alle aktuellen Seminare der SVIT Swiss Real Estate School finden Sie hier.

Veranstaltungen

SVIT-Plenum: 17./18. Oktober 2008 in Montreux. (mehr...)

SVIT-Mitgliederorganisationen. Alle Veranstaltungen finden Sie hier.

International

Der Preisverfall für Häuser in Grossbritannien hält an. In den ersten drei Septemberwochen hat sich der britische Rightmove-Immobilienindex gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent verringert. Für einen baldigen Beginn der Erholungsphase am britischen Häusermarkt sieht die Online-Immobilienagentur nur „geringe Chancen“.

 

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Impressum

 

Herausgeber:

SVIT Schweiz

Giessereistr. 18

8005 Zürich

info@svit.ch

Redaktion:

swissaffairs Communications, 8906 Bonstetten

Telefon 044 7603570

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