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Bündner Regierung lehnt Zweitwohnungsinitiative vehement ab

Die Bündner Regierung empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative zur Einschränkung des...

07.02.12

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Das diesjährige SVIT-Immobilien Forum ist am vergangenen Samstag zu Ende gegangen. Über 400...

 

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Standesregeln

Der SVIT Schweiz erlässt verpflichtende Grundsätze der Berufsethik in der Immobilienwirtschaft. Im Bewusstsein, dass die Mitglieder des SVIT Schweiz für die Wirtschaft zentrale Dienstleistungsaufgaben erfüllen und im Bestreben, das Ansehen des Berufsstandes weiterzuentwickeln und zu wahren, unlautere Berufspraktiken zu bekämpfen und eine einwandfreie Kundenbetreuung sicherzustellen, verpflichten sich die Mitglieder des SVIT Schweiz zur Einhaltung dieser Standesregeln.

 

Die Mitgliederorganisationen des SVIT Schweiz verpflichten sich ihrerseits, die Standesregeln bei den Mitgliedern des SVIT Schweiz zu überprüfen bzw. stellen deren Einhaltung durch entsprechende Massnahmen sicher. Durch strenge und messbare Richtlinien und berufsethische Standards soll sichergestellt werden, dass in der Schweizer Immobilienwirtschaft ein qualitativ hoher Konsumentenschutz gewährleistet ist.

 

Korrektur Standesregeln

II. Grundsätze der Geschäftstätigkeit - Art. 12 Honorar - Absatz 3

 

Die Honorarrichtlinien sind aufgrund eines Entscheides der Wettbewerbskommission (WEKO), diese Richtlinien seien wettbewerbsschädigend, seitens SVIT zurückgezogen worden und deshalb nicht mehr Bestandteil der Standesregeln

 

 

 

Standesgericht

Der SVIT Schweiz hat ein Standesgericht eingesetzt, das über Verletzungen der Standesregeln des Verbandes urteilt. Das Standesgericht setzt sich aus seinem Präsidenten, dem Direktor des SVIT Schweiz sowie aus vier bis acht vom Exekutivrat des SVIT Schweiz gewählten Mitgliedern zusammen.