SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 13. November 2017

CI/CD Richtlinien

SVIT Marken
Das Wort SVIT und die SVIT Logos sind geschützt

Die SVIT Mitglieder (Einzel-, Firmen-, Ehren- und Freimitglieder der Mitglieder- und Partnerorganisationen) sind befugt, Marken des SVIT Schweiz zu verwenden und dadurch namentlich ihre Marktauftritte und Dienstleistungen gegenüber Nicht-Mitgliedern klar abzugrenzen. Sie sind dabei aufgefordert, die Vorgaben des SVIT Schweiz gemäss CI/CD-Merkblatt und des Markenschutzgesetzes einzuhalten.  

CI/CD, Aktualisierte Fassung 2019:

Der Verband im Überblick

Der SVIT gliedert sich in zehn Mitgliederorganisationen in der ganzen Schweiz. Dazu kommen fünf eigenständige Fachkammern.

SVIT Portrait

Bildung, Netzwerk, politisches Engagement, Knowhow und innovative Services – in diesen fünf Bereichen agiert der SVIT als Wegbereiter.