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Merkblatt zur Registerharmonisierung

Liebe Mitglieder und Gäste
Momentan sind vermehrt Anfragen zum Thema Registerharmonisierung zu verzeichnen. Zu Fragen bzw. Unsicherheit führt insbesondere:
Vereinbart war, dass nur Infomationen erhoben werden dürfen, die auf einem "normalen Mietvertrag" aufgelistet sind: namentlich Angaben zu Zimmerzahl und Wohnfläche sind davon ausgenommen und müssen nicht angegeben werden.
Auf einem Merkblatt des Statistischen Amtes wird über die Informationen, die Hauseigentümer / Verwalter zur Verfügung stellen müssen, festgehalten:
"Für die Erhebung wichtige Wohnungsinformationen sind (bekannte) Bewohnerinnen und Bewohner, Stockwerk, Zimmerzahl, (Brutto-) Wohnfläche und ein Vorschlag für die amtliche Wohnungsnummer."
Die mit der Erhebung beauftragte Post verlangt nun in ihrem Schreiben an Hauseigentümer / Immobilienverwalter:
Folgende Daten benötigen wir noch von Ihnen pro Gebäude:
- Gebäude: Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort
- Wohnungen: Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer, Wohnfläche m2
- Personen: Name, Vorname oder Wohnung steht leer oder ist zweckentfremdet (Praxis, Atelier, etc.)
Weitere Informationen, wie Zimmerzahl oder Wohnungsfläche, müssen nur bekannt gegeben werden, falls diese vorhanden sind.
Hauseigentümer/Verwalter sind nur zur folgenden Angaben verpflichtet:
- Gebäudeadresse, Stockwerk und Lage auf Stockwerk
- Name und Vorname der Mieterinnen und Mieter ("wer hat Mietvertrag unterschrieben?")
- Name, Adresse des Vermieters bzw. Immobilienverwaltung ("wer hat Mietvertrag erstellt?")
Weitere Informationen, wie Zimmerzahl oder Wohnungsfläche, müssen nur bekannt gegeben werden, falls diese vorhanden sind.
Klicken Sie hier zum pdf. Merkblatt betreffend Registerharmonisierung!