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Valuation Forum 2012

 


   

Wichtige Termine:

 

Seminarworkshop 2012: 

Hochhäuser - Prime Tower

28. März 2012 

Infos

 

Generalversamlung SEK/SVIT

4. Mai 2012

 

Valuation Forum 2012

20. September 2012

 


 

Publikationen:

 

Swiss Valuation Standards

Infos

 

Das Schweizerische Schätzerhandbuch

Infos

 

Immobilienökonomie und Bewertung von Liegenschaften

Infos

 

 

 

 

 

Betrittsgesuch

 

Bei der Schweizerischen Schätzungsexperten-Kammer ist ein Aufnahmegesuch für folgende Mitgliederkategorien möglich:

 

a) Einzelmitglieder (natürliche Personen)

b) Anwärter für die Einzelmitgliedschaft

c) Fördermitglieder (natürliche oder juristische Personen)

d) Gastmitglieder

   

  


  

Informationen zur Aufnahme von Mitgliedern

 

Einzelmitglieder

Die Einzelmitgliedschaft kann durch Immobilienfachleute mit eidgenössischem Diplom oder eidgenössischem Fachausweis in einem anerkannten Immobilienberuf oder einem vergleichbaren international anerkannten Abschluss, ferner Personen, die sich über mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft ausweisen können, erworben werden. Gleichzeitig ist von diesen Personen der Nachweis einer mehrjährigen aktiven selbständigen Tätigkeit im Schätzungswesen zu erbringen; sie müssen in der Lage sein, Expertisen fachlich einwandfrei abzufassen.

  

Nur die Einzelmitgliedschaft berechtigt Ihren Mitglieder zur öffentlichen Führung des Qualitätssiegels "Mitglied der Schweizerischen Schätzungsexperten-Kammer SEK/SVIT oder Schätzungsexperte SEK/SVIT".

  


  

Anwärter für die Einzelmitgliedschaft

Immobilienfachleute mit den entsprechenden fachlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft als Einzelmitglied (eigd. Diplom, Fachausweis od. entsprechenden internationalen Abschluss) aber noch mit einer zu geringen Praxiserfahrung als Bewertungsexperte (u.a. weniger als 24 Immobilienbewertungen p.a.) könne als Anwärter aufgenommen werden. Bei den Anwärtern muss innerhalb von 3 Jahren die Anmeldung zum Aufnahme-Assessment für die Einzelmitgliedschaft erfolgen. Die Anwärter profitieren von den Leistungen der Kammer, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht.

  


  

Fördermitglieder

Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen. Durch ihre Mitgliedschaft bekunden sie ihr Interesse an den Verbandsangelegenheiten und profitieren von den Leistungen der Kammer (wie Seminare, Erfa-Veranstaltungen, etc.), haben aber kein Stimm- und Wahlrecht.

  


  

Gastmitglieder

Sofern sich das Gastmitglied als Einzelmitglied oder als Vertreter eines Firmenmitgliedes einer Mitglieder- oder Partnerorganisation des SVIT Schweiz ausweisen kann, soll diesem gegen Entschädigung das Recht eingeräumt werden, von sämtlichen Leistungen der Kammer zu profitieren. Gastmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.

  


  

Aufnahmegesuch Einzelmitglied I download

Aufnahmegesuch Fördermitglied I download

SEK-Statuten I download

SVIT-Statuten I download

  

 

Kontakt

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