SEK 
- [Alt + 0] - Startseite
- [Alt + 1] - Navigation
- [Alt + 2] - Inhalt
- [Alt + 3] - Kontakt
- [Alt + 4] - Sitemap
- [Alt + 5] - Suche
Schnellzugriff:
Wichtige Termine:
Seminarworkshop 2012:
Hochhäuser - Prime Tower
28. März 2012
Generalversamlung SEK/SVIT
4. Mai 2012
Valuation Forum 2012
20. September 2012
Publikationen:
Swiss Valuation Standards
Das Schweizerische Schätzerhandbuch
Immobilienökonomie und Bewertung von Liegenschaften
Betrittsgesuch
Bei der Schweizerischen Schätzungsexperten-Kammer ist ein Aufnahmegesuch für folgende Mitgliederkategorien möglich:
a) Einzelmitglieder (natürliche Personen)
b) Anwärter für die Einzelmitgliedschaft
c) Fördermitglieder (natürliche oder juristische Personen)
d) Gastmitglieder
Informationen zur Aufnahme von Mitgliedern
Einzelmitglieder
Die Einzelmitgliedschaft kann durch Immobilienfachleute mit eidgenössischem Diplom oder eidgenössischem Fachausweis in einem anerkannten Immobilienberuf oder einem vergleichbaren international anerkannten Abschluss, ferner Personen, die sich über mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft ausweisen können, erworben werden. Gleichzeitig ist von diesen Personen der Nachweis einer mehrjährigen aktiven selbständigen Tätigkeit im Schätzungswesen zu erbringen; sie müssen in der Lage sein, Expertisen fachlich einwandfrei abzufassen.
Nur die Einzelmitgliedschaft berechtigt Ihren Mitglieder zur öffentlichen Führung des Qualitätssiegels "Mitglied der Schweizerischen Schätzungsexperten-Kammer SEK/SVIT oder Schätzungsexperte SEK/SVIT".
Anwärter für die Einzelmitgliedschaft
Immobilienfachleute mit den entsprechenden fachlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft als Einzelmitglied (eigd. Diplom, Fachausweis od. entsprechenden internationalen Abschluss) aber noch mit einer zu geringen Praxiserfahrung als Bewertungsexperte (u.a. weniger als 24 Immobilienbewertungen p.a.) könne als Anwärter aufgenommen werden. Bei den Anwärtern muss innerhalb von 3 Jahren die Anmeldung zum Aufnahme-Assessment für die Einzelmitgliedschaft erfolgen. Die Anwärter profitieren von den Leistungen der Kammer, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht.
Fördermitglieder
Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen. Durch ihre Mitgliedschaft bekunden sie ihr Interesse an den Verbandsangelegenheiten und profitieren von den Leistungen der Kammer (wie Seminare, Erfa-Veranstaltungen, etc.), haben aber kein Stimm- und Wahlrecht.
Gastmitglieder
Sofern sich das Gastmitglied als Einzelmitglied oder als Vertreter eines Firmenmitgliedes einer Mitglieder- oder Partnerorganisation des SVIT Schweiz ausweisen kann, soll diesem gegen Entschädigung das Recht eingeräumt werden, von sämtlichen Leistungen der Kammer zu profitieren. Gastmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Aufnahmegesuch Einzelmitglied I download
Aufnahmegesuch Fördermitglied I download
SEK-Statuten I download
SVIT-Statuten I download


