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Montag, 20. Juni 11

Bausparen wird nicht steuerlich begünstigt

Der Ständerat hat den indirekten Gegenvorschlag zu zwei Bausparinitiativen in der Schlussabstimmung vom Freitag abgelehnt. Die Vorlage ist damit gescheitert. Der Entscheid fiel mit 22 zu 17 Stimmen bei drei Enthaltungen.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag wollten die Räte den Erwerb von Wohneigentum mit steuerlichen Begünstigungen fördern. In der Frühjahrssession hatte sich die kleine Kammer aber bereits äusserst knapp für die Vorlage ausgesprochen. Der Nationalrat schloss sich in der zu Ende gegangenen Sommersession indessen mit deutlichem Mehr an.

Initiative kommt zur Abstimmung

Wäre der indirekte Gegenvorschlag nicht am Ständeratsveto gescheitert, wären die Initiativkomitees zum Rückzug ihrer Begehren bereit gewesen. Zu einer Volksabstimmung wäre es mit grosser Wahrscheinlichkeit allerdings dennoch gekommen, denn die SP wollte das Referendum gegen den Gegenvorschlag ergreifen.

Nun werden Volk und Stände über die Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes (HEV) sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) abstimmen.

Im indirekten Gegenvorschlag nahmen die Räten die zentralen Forderungen der Volksbegehren auf. Der Erwerb von Wohneigentum sollte demnach mit steuerlichen Begünstigungen gefördert werden.

Knappes Ja in Nein gekippt

Am Ende der Beratungen hatten beide Räte der Vorlage zugestimmt. Der Ständerat sprach sich in der Frühjahrssession allerdings nur ganz knapp - mit Stichentscheid des Präsidenten - für das steuerlich begünstigte Bausparen aus. Nun änderten mehrere Ratsmitglieder ihre Meinung: Mit 22 zu 17 Stimmen lehnte die kleine Kammer die Vorlage in der Schlussabstimmung ab.

Der Nationalrat hätte daran festhalten wollen. Er hiess die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 111 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. SP-Präsident Christian Levrat (FR) rief vergeblich zu einem Nein auf. Über den Entscheid des Ständerates zeigte er sich indes erfreut. Dieser habe intelligenterweise eine Vorlage aus dem Verkehr gezogen, die vor dem Volk keine Chance gehabt hätte.

Eigene Wählerschaft begünstigen

Das Festhalten der Bürgerlichen im Nationalrat zeuge von deren Sturheit und «krankhafter Obsession», zulasten der Allgemeinheit die eigene Wählerschaft zu begünstigen, kritisierte der SP-Präsident. Die steuerliche Begünstigung des Bausparens hätte neue Steuerschlupflöcher geschaffen und die Mieterinnen und Mieter diskriminiert.

Die Initianten wären mit der Vorlage zufrieden gewesen. Wer für ein Eigenheim spart, hätte jährlich bis 10 000 Franken (für Ehepaare 20 000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen können, und zwar während maximal zehn Jahren. Für den Fall, dass der Kauf nicht innert fünf Jahren erfolgt wäre, sah die Vorlage Steuernachzahlungen vor.

Steuerausfälle für Bund und Kantone

Fast alle Kantone lehnten die Revision ab, und auch der Bundesrat stellte sich dagegen. Die Gesetzesänderung wäre für Bund und Kantone mit Steuerausfällen von jährlich über 100 Millionen Franken verbunden gewesen.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte davor, das Steuersystem noch weiter zu verkomplizieren. Sie gab auch zu bedenken, vom Bausparen würden vor allem Personen mit höherem Einkommen profitieren. Vertreterinnen und Vertreter der SP und der Grünen bezeichneten die Vorlage denn auch als Mogelpackung. Gefördert würde nicht das Bausparen, sondern das Steuersparen. Zudem würde eine Immobilienblase drohen.

Wohneigentumsquote erhöhen

Die Befürworter aus den Reihen der Bürgerlichen hielten dagegen, angesichts der tiefen Wohneigentumsquote in der Schweiz müsse der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden. Das Bausparen sei ausserdem volkswirtschaftlich nützlich. «Wer in einem Eigenheim wohnt, ist ein zuverlässiger und verantwortungsbewusster Staatsbürger», sagte Philipp Müller (FDP/AG) im Rahmen der Beratungen.

Steuerliche Abzüge fürs Bausparen kennt bisher einzig der Kanton Basel-Landschaft. Laut Widmer-Schlumpf führte dies im Kanton nicht zu einer höheren Wohneigentumsquote. 

(sda)

 

Quelle