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Lex Koller: SVIT Schweiz bedauert Rückweisung an den Bundesrat
Der Ständerat hat heute die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückgewiesen. Der SVIT Schweiz bedauert diesen Entscheid. Die verlangte Einführung einer Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum stellt nach Ansicht des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft eine unnötige Verzögerung für die längst fällige Aufhebung der Lex Koller dar.
Zürich – Die geforderte Mindestwohnsitzdauer ist zudem nicht sachdienlich, da die Aufhebung der Lex Koller nach dem Willen des Bundesrates von flankierenden raumplanerischen Massnahmen begleitet und erst drei Jahre nach Inkrafttreten derselben wirksam werden soll. Dies hätte aus Sicht des SVIT Schweiz genügt, um mögliche negative Begleiterscheinungen bei der Aufhebung der Lex Koller aufzufangen.
Die nun zusätzlich verlangte Einführung einer Mindestwohnsitzdauer bedeutet deshalb für den SVIT Schweiz eine unnötige Verzögerung. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat den Räten rasch eine revidierte Vorlage vorlegen wird und diese dann der Aufhebung der Lex Koller auch tatsächlich zustimmen werden.
Der SVIT Schweiz verspricht sich von der Aufhebung der Lex Koller eine administrative Entlastung und vor allem wichtige, gesamtwirtschaftlich positive Impulse.