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30.01.12

SVIT-Immobilien Forum 2012: Die Highlights

Am Donnerstag, 2. Februar 2012 beginnt in Pontresina das diesjährige SVIT-Immobilien Forum.

19.12.11

Peter Ilg ist neuer Leiter des Swiss Real Estate Institute

Peter Ilg (46) übernimmt Anfang 2012 neu die Leitung des Swiss Real Estate Institute an der HWZ...

 

SVIT SONG

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Aufnahmebedingungen

Strenge Kriterien garantieren Qualität.

Deshalb gelten bei der SMK folgende Aufnahmebedingungen:
 

  • Mitglied werden können Immobilienfirmen mit Handelsregistereintrag
  • Der Gesuchsteller stellt einen Firmenvertreter, der Mitglied der Geschäftsleitung oder des Kaders ist
  • Bei den Firmenvertretern handelt es sich um Immobilienfachleute mit eidgenössischem Diplom oder eidgenössisschem Fachausweis in einem anerkannten Immobilienberuf oder mit einem vergleichbaren international anerkannten Abschluss. Ferner Personen, die sich über mindestens 6 Jahre Berufsausübung in der Immobilienwirtschaft ausweisen können.
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Leumundsnachweis (Betreibungs- und Strafregisterauszug)
  • Jährlicher Mindestverkaufsumsatz von CHF 250'000.--
  • Jährlicher Mindesthandel von 12 Abschlüssen
  • Zeitgemässer Verkaufsprozess mit entsprechenden Marketinginstrumenten (Verkaufsunterlagen, Inserate usw.)
  • Verfügen über eine eigene Homepage
     

Die erforderlichen Unterlagen sind beim SMK-Sekretariat einzureichen.

 

Um den Qualitätsanspruch langfristig zu sichern, werden diese Anforderungen bei den Mitgliedern periodisch überprüft. So können sich Ihre Kunden jederzeit auf die Immobilienmakler der SMK verlassen!

 

Nachfolgend die Unterlagen zur Anmeldung:

 

Formular Aufnahmegesuch

Formular Umsatzbestätigung

 

 

Die Konditionen

Aufnahmegebühren

  • Bearbeitungsgebühr CHF 200.-
  • Einmalige Aufnahmegebühr CHF 300.-

 

Grundgebühr

  • Jährliche Mitgliedergebühren
  •   1 bis 10 Mitarbeiter CHF 2000.-
  • 11 bis 20 Mitarbeiter CHF 2500.-
  • ab 21 Mitarbeitern CHF 3000.- (gesamte Firma)

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

Die Filialbetriebe

Der Filialbetrieb arbeitet nach den gleichen Grundsätzen wie das Mutterhaus. Beschäftigung von Mitarbeitern vor Ort (keine Briefkastenfilialen).

 

Pro Aufnahmegesuch können drei zusätzliche Filialen benannt werden für jährliche Zusatzkosten von CHF 500.-. Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsätze trägt der Firmenvertreter, der im Aufnahmegesuch vermerkt ist. Pro weitere drei Filialen muss ein zusätzlicher Firmenvertreter benannt werden, der die Verantwortung für die ihm unterstellten Filialen trägt. Die entsprechende Filiale, die den Firmenvertreter stellt, bezahlt wiederum die vollen Mitgliedschaftskosten, berechnet auf der Anzahl Mitglieder der in dem entsprechenden Gesuch eingeschlossenen Filialen.