Der Nationalrat hat heute einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zur Förderung von energetischen Gebäudesanierungen deutlich zugestimmt.
Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative von Rolf Hegetschweiler erarbeitete die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eine Gesetzesvorlage, mit der Anreize geschaffen werden sollen, in energetisch wirksame Sanierungsmassnahmen zu investieren. Die Vorlage sieht als Lösung die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vor: Durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe sollen ein Drittel bis maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe pro Jahr für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden eingesetzt werden.
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