| Neues Raumplanungsgesetz ist für die Schweizer Immobilienwirtschaft mangelhaft |
Der Revisionsentwurf für ein neues Raumplanungsgesetz stösst auch beim Dachverband der Schweizer Immobilienwirtschaft auf Ablehnung. Der SVIT Schweiz macht erhebliche rechtsstaatliche Bedenken geltend und kritisiert die geplante Verletzung der Eigentumsgarantie.
Der Entwurf überzeugt für den Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz weder formell noch inhaltlich. Er weckt erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, verletzt die Eigentumsgarantie, gefährdet die Rechtssicherheit und respektiert die Gesetzgebungskompetenz der Kantone im Raumplanungsrecht nicht. Die vorgeschlagene Totalrevision des Raumplanungsgesetzes wird vom SVIT Schweiz insgesamt abgelehnt und eine allfällige partielle Revision propagiert, soweit ein entsprechender Handlungsbedarf angezeigt und ausgewiesen ist.
Nicht wirtschaftsverträglich Der SVIT Schweiz begrüsst grundsätzlich die gesetzgeberischen Ansinnen des Bundes, Regelungsdefizite der Raumplanung zu verringern, Fehlentwicklungen wirksam entgegen zu wirken und sich generell der neuen Herausforderungen der funktionalen Raumentwicklung in der Schweiz gesetzgeberisch anzunehmen. Allerdings bezweifelt der SVIT Schweiz, dass mit dem vorgelegten Entwurf die Ziele einer geordneten, nachhaltigen und wirtschaftsverträglichen Raumentwicklung erreicht werden können.
Deregulierung der Bauvorschriften gefordert Um einer weiteren Zersiedlung des Landes wirksam entgegen zu wirken, sind keine neuen Verbote, Pflichten und zusätzliche Angaben zulasten der Grundstückseigentümer einzuführen, sondern ein attraktives Anreizsystem samt Deregulierung der Bauvorschriften zu schaffen. Die freiwillige Kooperation der Gemeinwesen zur gebietsübergreifenden Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, die sich auch ohne gesetzliche Regelung im Bedarfsfall ergeben wird, ist einer gesetzlichen vorgeschriebenen Koordinations- und Organisationspflicht vorzuziehen.
Auch auf die gesetzlich vorgeschlagene Pflicht zur Anbindung von Grundstücken in der Bauzone an den öffentlichen Verkehr ist zu verzichten. Die Fokussierung auf bereits weitgehend überbaute Gebiete mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist wirtschaftsfeindlich und erlaubt gemäss SVIT Schweiz ausserhalb der eigentlichen Ballungszentren keine geordnete bauliche Weiterentwicklung.
Die Vernehmlassungsantwort im Wortlaut finden Sie hier: http://www.svit.ch/svit-schweiz/news/politik.html
|