Ablehnung der Mietrechtsrevision: Die Quittung erhalten

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Rechtskommission des Nationalrates die bundesrätliche Vorlage zur Mietrechtsrevision ablehnt. Nachdem die Mieten nicht zu hundert Prozent an den Landesindex der Konsumentenpreise hätten angepasst werden sollen, war dieser Schritt unabwendbar und entspricht letztlich den Interessen der Immobilienwirtschaft.
 
Als ärgerlich muss die lange, zeitaufwendige Vorbereitungsphase für eine Mietrechtsrevision bezeichnet werden, die nun ins Leere läuft. Die Missachtung des zwischen den Sozialpartnern geschlossenen Kompromisses zur Indexierung der Mietkosten war für dieses Resultat ausschlaggebend. In diesem Sinne stellt der Ablehnungsentscheid der Rechtskommission die Quittung für das nicht nachvollziehbare Vorgehen des zuständigen Bundesamtes und von Volkswirtschaftsvorsteherin Doris Leuthard dar.
 
In der Praxis ändert sich für die Immobilienwirtschaft und bei den dem SVIT angehörenden Unternehmen mit der Fortführung des geltenden Mietrechts nichts. Auch in Zukunft steht ein einvernehmliches Mietverhältnis für die professionellen Immobiliendienstleister im Vordergrund, wie es bereits bisher in der überwiegenden Mehrzahl der Fall ist. Der für den SVIT Schweiz im Zentrum stehende Mieterfrieden kann auch mit den geltenden Regelungen, zum Wohle von Mietern und Vermietern fortgesetzt werden.

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