Seit Jahresbeginn gilt die neue, überarbeitete Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (Mietrechtsverordnung). Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Mietzinsgestaltung. Neu wird ein in der ganzen Schweiz geltender
Referenzzinssatz angewandt, der vierteljährlich erhoben und vom Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bekannt gegeben wird.
Dieser Referenzzinssatz stützt sich auf den volumengewichteten Durchschnittzinssatz der auf Schweizer Franken lauteten inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz ab. Dieser Durchschnittszinssatz wird vierteljährlich erhoben. Sobald er sich um ein Viertel Prozent verändert, gibt das EVD den neuen Referenzzinssatz bekannt. Danach kann der Mietzins im Rahmen der heute üblichen Überwälzungssätze erhöht bzw. gesenkt werden. Bei den derzeitigen Zinssätzen beträgt die entsprechende Anpassung 3% des Mietzinses.
Mehr Informationen finden Sie hier.