Neue Steuer statt Lenkungsabgabe. Nun hat auch der Ständerat entschieden, dass jährlich bis zu 200 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für energetische Gebäudesanierungen verwendet werden sollen. Die kleine Kammer will aber einen höheren Anteil für Alternativenergien einsetzen.
Die Subventionen aus einem Drittel der CO2-Abgabe werden auf zehn Jahre befristet. Im Unterschied zum Nationalrat verzichtete der Ständerat auf die explizite Vorschrift, Bundesbeiträge nur an Kantone auszurichten, die sich selber an den Kosten von Gebäudesanierungen beteiligen. Die kleine Kammer verlangt aber für die Beiträge zugunsten der Einsparung fossiler Brennstoffe ein nationales Programm, das der Bund mit den Kantonen vereinbart.
Die Vorlage war von Teilen der FDP und SVP bekämpft worden, weil die ursprünglich als kostenneutrale Lenkungsabgabe vorgesehene CO2-Abgabe nun in eine Steuer umgewandelt werde. Die Vorlage geht jetzt mit einigen Differenzen zurück an den Nationalrat, der sie am 2. Juni nochmals behandeln wird. Falls kein Referendum zustande kommt, wird die Zeilzweckbindung Anfang nächstes Jahr in Kraft treten.
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Kein Eintreten auf Mietrecht. Der Nationalrat ist nicht auf die bundesrätliche Vorlage zur Revision des Mietrechts eingetreten. Die grosse Kammer hat sich damit dem Vorschlag ihrer vorberatenden Kommision angeschlossen. Nun geht die Vorlage in den Ständerat.
Der SVIT Schweiz begrüsste den Nichteintretensentscheid. Ausschlaggebend für die ablehnende Haltung der Immobilienwirtschaft gegenüber der Mietrechtsrevision war die vom Bundesrat - in Abweichung zum ursprünglichen Kompromiss der Mieter- und Vermieterverbände - vorgeschlagene 100-prozentige Indexierung der Mietkosten. Der Entscheid des Nationalrates sei deshalb folgerichtig und konsequent.
Hier finden Sie die Medienmitteilung des SVIT Schweiz.