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News
Erste Fluglärm-Entschädigung für Mehrfamilienhaus
17,5 Prozent des Verkehrswerts für Glattbrugger...
Vorsicht vor überhöhten Immobilienpreisen
Sehr geringes Angebot an Wohnliegenschaften in Wirtschaftszentren wie Zürich und...
Das Swiss Real Estate Institute ist eine Kooperation des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz und der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich. Es entwickelt zeitgemässe Grundlagen für das erfolgreiche Management von Immobilienunternehmen.
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Medienmitteilungen
Neues Standardwerk für Immobilienmanagement
Die Kammer Unabhängiger Bauherrenberater KUB gibt in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich, der Hochschule Luzern und der SVIT Swiss Real Estate School ein umfassendes neues Standardwerk für Immobilienentwicklung, Bauherrenberatung und Immobilienbewirtschaftung heraus. Das 600-seitige Handbuch für Immobilienmanagement versteht sich als umfassendes Kompendium für die Ausbildung von Immobilienfachleuten und als unentbehrliches Nachschlagewerk für den Praktiker.
Zürich, 25. Juni 2009 - Das neue Handbuch für Immobilienentwicklung, Bauherrenberatung und Immobilienbewirtschaftung richtet sich an Studierende und Fachleute aus dem Bauprojekt- und Immobilienmanagement, an Immobilieneigentümer sowie an Studierende der Architektur, der baunahen Ingenieurwissenschaften und der Immobilienökonomie. Im Vergleich zu anderen Lehrbüchern über Immobilienmanagement unterscheidet es sich aufgrund der ganzheitlichen Behandlung des Lebenszyklus von Immobilien, von der Projektentwicklung über die Planung und Ausführung bis hin zur Bewirtschaftung. In dieser Hinsicht ist das neue Handbuch für Immobilienmanagement einzigartig.
Qualitätssteigerung angestrebt
Gemäss Chefredaktor Prof. Dr. Hans-Rudolf Schalcher von der ETH Zürich wird mit dem neuen Standardwerk dank dem Bezug auf schweizerische Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten eine von der Praxis seit langer Zeit bemängelte Lücke in der deutschsprachigen Fachliteratur geschlossen. Über alles gesehen werden mit dem Handbuch dringend benötigte Standards gesetzt, die eine Qualitätssteigerung im Bau- und Immobilienwesen - einer der bedeutendsten Branchen der Schweizer Wirtschaft - einleiten werden.
Fachwissen von Spezialisten
Bundesrätin Doris Leuthard hat für das im Schulthess-Verlag erschienene Handbuch das Vorwort verfasst. Zum Redaktionsteam gehören neben Prof. Dr. Hans-Rudolf Schalcher auch Andreas Binkert, Hochschule Luzern, Tomas Häberli, Hochbauamt der Stadt Zürich sowie Christoph Kratzer, Bernhard Lauper und Hansjörg Pedrett, KUB. Die breit gefächerten Themen des Buches wurden von einem Autorenkollektiv erarbeitet und beruhen auf dem Fachwissen und den Erfahrungen dieser ausgewiesenen Spezialisten.
Auch mit Querschnittthemen
Das Standardwerk gliedert sich in fünf Hauptteile: Grundlagen, Immobilienentwicklung, Planung, Realisierung und Bewirtschaftung. Sie
werden ergänzt durch einen Teil mit phasenübergreifenden Querschnittthemen wie Projektmanagement, Kommunikation, Immobilienbewertung, Finanzierung oder Steuerfragen sowie einen Teil mit betriebswirtschaftlichen Methoden, praktikablen Checklisten und Anwendungsbeispielen. Ein umfangreiches Glossar schliesst das Handbuch ab.
Das neue Handbuch für Immobilienmanagement wurde am 25. Juni an einer Buchvernissage im Zunfthaus zur Saffran in Zürich vorgestellt und ist nun beim SVIT Schweiz erhältlich.
Mietrechtsrevision: SVIT Schweiz begrüsst Nichteintretensentscheid
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz begrüsst den heutigen Nichteintretensentscheid zur Mietrechtsrevision. Er hofft, dass auch der Ständerat die Vorlage verwerfen wird.
Zürich, 25. Mai 2009 - Ausschlaggebend für die ablehnende Haltung der Immobilienwirtschaft gegenüber der Mietrechtsrevision war die vom Bundesrat - in Abweichung zum ursprünglichen Kompromiss der Mieter- und Vermieterverbände - vorgeschlagene 100-prozentige Indexierung der Mietkosten. Der heutige Entscheid des Nationalrates ist deshalb folgerichtig und konsequent.
In der Praxis ändert sich für die Immobilienwirtschaft und bei den dem SVIT angehörenden Unternehmen mit der Fortführung des geltenden Mietrechts nichts. Auch in Zukunft steht ein einvernehmliches Mietverhältnis für die professionellen Immobiliendienstleister im Vordergrund, wie es bereits bisher in der überwiegenden Mehrzahl der Fall ist.
Neues Raumplanungsgesetz ist für die Schweizer Immobilienwirtschaft mangelhaft
Der Revisionsentwurf für ein neues Raumplanungsgesetz stösst auch beim Dachverband der Schweizer Immobilienwirtschaft auf Ablehnung. Der SVIT Schweiz macht erhebliche rechtsstaatliche Bedenken geltend und kritisiert die geplante Verletzung der Eigentumsgarantie.
Zürich, 23. April 2009 - Der Entwurf überzeugt für den Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz weder formell noch inhaltlich. Er weckt erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, verletzt die Eigentumsgarantie, gefährdet die Rechtssicherheit und respektiert die Gesetzgebungskompetenz der Kantone im Raumplanungsrecht nicht. Die vorgeschlagene Totalrevision des Raumplanungsgesetzes wird vom SVIT Schweiz insgesamt abgelehnt und eine allfällige partielle Revision propagiert, soweit ein entsprechender Handlungsbedarf angezeigt und ausgewiesen ist.
Nicht wirtschaftsverträglich
Der SVIT Schweiz begrüsst grundsätzlich die gesetzgeberischen Ansinnen des Bundes, Regelungsdefizite der Raumplanung zu verringern, Fehlentwicklungen wirksam entgegen zu wirken und sich generell der neuen Herausforderungen der funktionalen Raumentwicklung in der Schweiz gesetzgeberisch anzunehmen. Allerdings bezweifelt der SVIT Schweiz, dass mit dem vorgelegten Entwurf die Ziele einer geordneten, nachhaltigen und wirtschaftsverträglichen Raumentwicklung erreicht werden können.
Deregulierung der Bauvorschriften gefordert
Um einer weiteren Zersiedlung des Landes wirksam entgegen zu wirken, sind keine neuen Verbote, Pflichten und zusätzliche Angaben zulasten der Grundstückseigentümer einzuführen, sondern ein attraktives Anreizsystem samt Deregulierung der Bauvorschriften zu schaffen. Die freiwillige Kooperation der Gemeinwesen zur gebietsübergreifenden Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, die sich auch ohne gesetzliche Regelung im Bedarfsfall ergeben wird, ist einer gesetzlichen vorgeschriebenen Koordinations- und Organisationspflicht vorzuziehen.
Auch auf die gesetzlich vorgeschlagene Pflicht zur Anbindung von Grundstücken in der Bauzone an den öffentlichen Verkehr ist zu verzichten. Die Fokussierung auf bereits weitgehend überbaute Gebiete mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist wirtschaftsfeindlich und erlaubt gemäss SVIT Schweiz ausserhalb der eigentlichen Ballungszentren keine geordnete bauliche Weiterentwicklung.
Ablehnung der Mietrechtsrevision: Die Quittung erhalten
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Rechtskommission des Nationalrates die bundesrätliche Vorlage zur Mietrechtsrevision ablehnt. Nachdem die Mieten nicht zu hundert Prozent an den Landesindex der Konsumentenpreise hätten angepasst werden sollen, war dieser Schritt unabwendbar und entspricht letztlich den Interessen der Immobilienwirtschaft.
Zürich, 27. März 2009 - Als ärgerlich muss die lange, zeitaufwendige Vorbereitungsphase für eine Mietrechtsrevision bezeichnet werden, die nun ins Leere läuft. Die Missachtung des zwischen den Sozialpartnern geschlossenen Kompromisses zur Indexierung der Mietkosten war für dieses Resultat ausschlaggebend. In diesem Sinne stellt der Ablehnungsentscheid der Rechtskommission die Quittung für das nicht nachvollziehbare Vorgehen des zuständigen Bundesamtes und von Volkswirtschaftsvorsteherin Doris Leuthard dar.
In der Praxis ändert sich für die Immobilienwirtschaft und bei den dem SVIT angehörenden Unternehmen mit der Fortführung des geltenden Mietrechts nichts. Auch in Zukunft steht ein einvernehmliches Mietverhältnis für die professionellen Immobiliendienstleister im Vordergrund, wie es bereits bisher in der überwiegenden Mehrzahl der Fall ist. Der für den SVIT Schweiz im Zentrum stehende Mieterfrieden kann auch mit den geltenden Regelungen, zum Wohle von Mietern und Vermietern fortgesetzt werden.
Mietrechtsrevision ist so nicht tragbar!
Die heute vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur Änderung des Mietrechts wird vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz klar zurückgewiesen. Der Vorschlag entspricht nicht dem zwischen Vermietern und Mietern ausgehandelten und vom EVD ursprünglich unterstützten Kompromiss, wonach die Mieten zu 100 Prozent an Veränderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden sollen. Stattdessen erklärt der Bundesrat einen neuen, nicht etablierten Warenkorb für massgebend. Der SVIT Schweiz, der die Interessen der professionellen Immobiliendienstleister vertritt, äussert sein Unverständnis und ist über den unakzeptablen Wortbruch massiv enttäuscht.
Zürich, 12. Dezember 2008 – Die Indexierung der Mietzinse zu 100 Prozent war die zentrale Voraussetzung seitens der Immobilienwirtschaft, den Ende 2007 erarbeiteten Kompromissvorschlag für die Indexmiete zu unterstützen. Die Mieterverbände waren in die Kompromissfindung immer eingebunden und hatten diesen auch befürwortet. Nun hat der Bundesrat die Grundvoraussetzungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen und ohne nachträgliche Konsultationen abgeändert. Eine weitere Unterstützung der Mietrechtsrevision kommt unter diesen Umständen für den SVIT Schweiz nicht mehr in Frage.
Kostenrisiko liegt alleine bei Vermietern
Eine hundertprozentige Indexierung ist deshalb zentral, weil die Vermieter bei der Indexmiete das gesamte Kostenrisiko in Bezug auf die Hypothekarzinsentwicklung sowie höherer Betriebs- und Unterhaltskosten alleine tragen müssen. Kann die Teuerung nur teilweise berücksichtigt werden, wie es der Bundesrat jetzt vorschlägt, besteht die Gefahr, dass der vereinbarte Mietzins über die Jahre laufend an Wert verliert.
Parlament muss nun korrigieren
Der SVIT Schweiz erwartet vom Parlament, dass diese einseitige Benachteiligung im Laufe der kommenden Beratungen korrigiert wird. In der vorliegenden Form muss die Mietrechtsänderung ansonsten vom SVIT Schweiz aktiv bekämpft werden.
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Forderungen nach raschen Mietzinsanpassungen sind ungerechtfertigt
Der heute publizierte hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 3,5 Prozent. Der neue Durchschnittssatz entspricht den von den Eigentümern am Stichtag vom 30. September 2008 tatsächlich bezahlten Hypothekarzinsen. Forderungen nach sofortigen Mietzinssenkungen aufgrund der derzeit sinkenden Hypozinsen sind deshalb ungerechtfertigt und werden vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz vehement abgelehnt.
Zürich, 1. Dezember 2008 – Der heute schweizweit geltende Referenzzinssatz war vor allem auf Druck der Mieterorganisationen eingeführt worden, die sich mit der alten Regelung nicht mehr einverstanden zeigten. Nun verlangt der Mieterverband Zürich, dass der Bundesrat den Referenzzinssatz per Notrecht anpassen soll. Diese Forderung ist aus Sicht des SVIT Schweiz unglaubwürdig und wird klar abgelehnt. Der Durchschnittssatz ist keine Momentaufnahme, sondern entspricht den jeweils am Stichtag (Quartalsende) tatsächlich bezahlten Hypothekarzinsen. Auch die von zahlreichen Banken angekündigten Senkungen der variablen Hypotheken werden sich erst mit zeitlicher Verzögerung kostensenkend auswirken, weil über 80 Prozent der Hypotheken Festhypotheken mit teils langen Laufzeiten sind.
Entkoppelung notwendig
Die jetzige Diskussion zeigt, dass eine Entkoppelung der Mietzinse von den Hypozinsen notwendig ist. Der SVIT Schweiz unterstützt deshalb die laufende Mietrechtsrevision mit dem vorgeschlagenen Indexmodell. Die Dachorganisation der schweizerischen Immobilienwirtschaft erwartet vom Bundesrat, dass er an den sorgfältig ausgehandelten Revisionszielen festhält und die neue Gesetzesgrundlage rasch in Kraft treten lässt.
Swiss Real Estate Institute: Neuer Think Tank
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz und die HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich gründen gemeinsam das Swiss Real Estate Institut (SREI) als neuen Think Tank für die Schweizer Immobilienwirtschaft. Das Swiss Real Estate Institute will sich als feste und anerkannte Institution in der schweizerischen Immobilienlandschaft etablieren und Lücken in der praxisorientierten Ausbildung und Forschung schliessen.
Die Gründung des Institutes bedeutet für den SVIT Schweiz – er feiert dieses Jahr sein 75-jähriges Bestehen – einen wichtigen Meilenstein in der Verbandsgeschichte. Das Swiss Real Estate Institut (SREI) soll im Immobilienbereich als vorausdenkende Organisation positioniert werden und gemeinsam mit dem Gründungspartner HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich eine starke Beachtung in der Öffentlichkeit erreichen. Insbesondere wird mit dem SREI eine auf Bildung und Forschung ausgerichtete Networking-Plattform rund um den Immobilienbereich aufgebaut, die Immobilienfachleute mit Finanzexperten, Vertretern der öffentlichen Hand, Investoren usw. zusammenführt.
Lücken schliessen
Das Swiss Real Estate Institute (SREI) will sich als feste und anerkannte Institution in der schweizerischen Immobilienlandschaft etablieren und Lücken in der praxisorientierten Ausbildung und Forschung schliessen. Das Institut will Zielgruppen ansprechen, die in der Forschung vorrangig Fragestellungen in den Bereichen Gesetzgebung, Steuern, Finanzen (mit Augenmerk Real Estate Finance) betreffen. Bei der Lehre (Studiengang MREM) steht die Ausbildung in den Bereichen Immobilie, Portfolio,Finanzen (mit Augenmerk Real Estate Finance) im Vordergrund. Dienstleistungen sollen einen hohen Transfer von Forschung und Lehre voraussetzen. Dies bedeutet, dass die reine Dienstleistung und Beratung das Vorhandensein von eigenen Ergebnissen verlangt. Anzustreben ist auch die Übernahme von Dauerdienstleistungen im Sinne von Produkten, z. B. Pflege von Indices, Normen und Standards.
Fredy Swoboda designierter SREI-Leiter
Das Swiss Real Estate Institute als Think Tank für die Schweizer Immobilienwirtschaft wird in Form einer Stiftung ins Leben gerufen. Organisatorisch steuern Stiftungsrat und Akademischer Beirat den übergeordneten Kurs. Der designierte Leiter des Institutes, Fredy Swoboda, arbeitet zu 50 Prozent für das Institut und 50 Prozent für die HWZ (MREM). Administrativ ist das Institut an der HWZ angesiedelt.
Abschaffung der Dumont-Praxis: Immobilienwirtschaft ist erfreut
Die heute vom Ständerat beschlossene Aufhebung der Dumont-Praxis wird vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz erfreut zur Kenntnis genommen. Begrüsst wird insbesondere, dass die Aufhebung sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene erfolgt.
Zürich, 23. September 2008 – Die heute vom Ständerat als Zeitrat befürwortete Aufhebung der Dumont-Praxis ermöglicht es Immobilienbesitzern und -verwaltungen, werterhaltende Instandstellungskosten auch von vernachlässigten Liegenschaften unmittelbar nach dem Erwerb abziehen zu können. Käufer derartiger Liegenschaften müssen demnach in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nicht mehr auf diese Abzugsmöglichkeit verzichten. Das verstärkt den Anreiz, Renovationsarbeiten an neu erworbenen Liegenschaften sofort an die Hand zu nehmen.
Die Beseitigung dieses steuerlichen Hindernisses ist ein wichtiger Schritt, um für die Immobilien- und die Bauwirtschaft bessere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen. Die geplante Aufhebung auf Bundes- und Kantonsebene ist richtig, weil damit das Steuerrecht vereinfacht wird und eine einheitliche Praxis in den Kantonen bezüglich der möglichen Steuerabzüge gewährleistet wird.
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz hatte sich bereits in seiner Vernehmlassungsantwort für die Aufhebung der Dumont-Praxis ausgesprochen.
Angebot auf www.druckformulare.ch massiv erweitert
druckformulare.ch ist die innovative Web-Plattform für das professionelle Formularwesen in der Immobilienwirtschaft. Das Angebot auf druckformulare.ch ist jetzt massiv erweitert worden und erleichtert den Alltag von Immobiliendienstleistern erheblich.
Zürich, 4. Juli 2008 – Ab sofort stehen 14 neue Formulare, Bewilligungen und Checklisten auf druckformulare.ch zum Gebrauch bereit. Darunter befinden sich Mietverträge für Wohnräume, Geschäftsräume, Garagen- und Abstellplätze und Nebenräume, eine Checkliste für die Wohnungsrückgabe, ein Pflichtenheft für Hauswarte, verschiedene Bewilligungsformulare und weitere praktische Dokumente für den Immobilienalltag. Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt, mit dem eigenen Briefkopf versehen, ausgedruckt, gespeichert und wiederverwendet werden. Die neuen Formulare sind derzeit in deutscher Sprache erhältlich; Versionen in Französisch, Italienisch und Englisch folgen später.
Das Webportal druckformulare.ch ist 2007 vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz als zukunftsweisende E-Business-Lösung für alle Marktteilnehmer lanciert worden. Dank der einfachen Benutzerführung und einer elektronischen Archivfunktion wird der tägliche Umgang mit Formularen und Vertragswerken aus der Immobilienwirtschaft deutlich erleichtert.
Ziel von druckformulare.ch ist die gesamtschweizerische strukturelle Vereinheitlichung von Formularen für die Immobilienwirtschaft. Damit soll die Professionalisierung der Branche weiter vorangetrieben werden. Die Nutzung von druckformulare.ch ist allerdings an keine Verbandsmitgliedschaft gebunden.
Sämtliche Formulare und Vertragswerke entsprechen den geltenden rechtlichen Vorgaben. Die Kosten betragen wenige Franken pro Formular. Für die Nutzung der Plattform wird eine Jahresgebühr von 25 Franken erhoben.
Lex Koller: SVIT Schweiz bedauert Rückweisung an den Bundesrat
Der Ständerat hat heute die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückgewiesen. Der SVIT Schweiz bedauert diesen Entscheid. Die verlangte Einführung einer Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum stellt nach Ansicht des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft eine unnötige Verzögerung für die längst fällige Aufhebung der Lex Koller dar.
Zürich, 11. Juni 2008 – Die geforderte Mindestwohnsitzdauer ist zudem nicht sachdienlich, da die Aufhebung der Lex Koller nach dem Willen des Bundesrates von flankierenden raumplanerischen Massnahmen begleitet und erst drei Jahre nach Inkrafttreten derselben wirksam werden soll. Dies hätte aus Sicht des SVIT Schweiz genügt, um mögliche negative Begleiterscheinungen bei der Aufhebung der Lex Koller aufzufangen.
Die nun zusätzlich verlangte Einführung einer Mindestwohnsitzdauer bedeutet deshalb für den SVIT Schweiz eine unnötige Verzögerung. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat den Räten rasch eine revidierte Vorlage vorlegen wird und diese dann der Aufhebung der Lex Koller auch tatsächlich zustimmen werden.
Der SVIT Schweiz verspricht sich von der Aufhebung der Lex Koller eine administrative Entlastung und vor allem wichtige, gesamtwirtschaftlich positive Impulse.
Ablehnender Entscheid stösst auf Unverständnis
Das heutige Nein des Nationalrates zur Initiative «Verbandbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik» stösst beim Dachverband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz auf Unverständnis.
Zürich, 13. März 2008 – Die Immobilienwirtschaft ist von den oft missbräuchlichen Einsprachen einiger Umwelt- und Verkehrsorganisationen, die Bauprojekte mit nicht nachvollziehbaren Argumenten blockieren oder verhindern, unmittelbar betroffen. Deshalb hat der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz die FDP-Initiative «Verbandbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik» von Beginn weg unterstützt. Dass sich der Bundesrat und nun auch beide Räte gegen die Initiative ausgesprochen haben, ist für den SVIT Schweiz unverständlich und bedauernswert.
Die im Rahmen des revidierten Umweltrechts gemachten Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechts genügen aus Sicht des SVIT Schweiz noch nicht, um missbräuchliche Einsprachen zu verhindern. Es wird sich zudem zuerst zeigen müssen, ob die strengeren Vorschriften auf Verordnungsebene für Verbandsbeschwerden, die derzeit in der Vernehmlassung sind, genügen werden, um die Forderungen der Initianten zu erfüllen.
Mietrecht: SVIT Schweiz begrüsst geplante Umstellung auf Indexmiete
Die heute an einer Sitzung mit Bundesrätin Doris Leuthard beschlossene Umstellung vom Kosten- auf ein Indexmietsystem wird vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz unterstützt. Begrüsst wird auch, dass künftig die Missbräuchlichkeit des Mietzinses nur noch zu Beginn eines Mietverhältnisses angefochten werden kann. Damit können in Zukunft zahlreiche Streitfälle zwischen Vermietenden und Mietenden vermieden werden.
Zürich, 13. November 2007 – Die Mietzinse sollen in Zukunft zu hundert Prozent der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein. Dieser heute beschlossene Grundsatzentscheid zwischen den Organisationen von Vermietern und Mietern wird vom SVIT Schweiz unterstützt und begrüsst. Er stellt einen Lösungsansatz dar, den beide Seiten mittragen können. Entscheidend ist, dass der Beschluss auch im weiteren Verlauf der parlamentarischen Behandlung von den Verbänden unterstützt wird.
Die Umstellung auf das Indexmietsystem und die geplanten Neuerungen in Bezug auf den Anfangsmietzins halten den Liegenschaftsmarkt attraktiv, insbesondere auch für Immobilieninvestoren, die dank den verbesserten Rahmenbedingungen künftig mehr Rechtssicherheit geniessen.
Aufhebung der Dumont-Praxis: Immobilienwirtschaft ist erfreut
Die heute vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der so genannten Dumont-Praxis wird vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz erfreut zur Kenntnis genommen. Begrüsst wird insbesondere, dass sich der Bundesrat für eine Aufhebung auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene ausspricht.
Zürich, 7. November 2007 – Die heute vom Bundesrat befürwortete Aufhebung der Dumont-Praxis ermöglicht es Immobilienbesitzern und -verwaltungen, werterhaltende Instandstellungskosten auch von vernachlässigten Liegenschaften unmittelbar nach dem Erwerb abziehen zu können. Käufer derartiger Liegenschaften müssen demnach in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nicht mehr auf diese Abzugsmöglichkeit verzichten. Das verstärkt den Anreiz, Renovationsarbeiten an neu erworbenen Liegenschaften sofort an die Hand zu nehmen.
Die Beseitigung dieses steuerlichen Hindernisses ist ein wichtiger Schritt, um für die Immobilien- und die Bauwirtschaft bessere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen. Die geplante Aufhebung auf Bundes- und Kantonsebene ist richtig, weil damit das Steuerrecht vereinfacht wird und eine einheitliche Praxis in den Kantonen bezüglich der möglichen Steuerabzüge gewährleistet wird.
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz hatte sich bereits in seiner Vernehmlassungsantwort für die Aufhebung der Dumont-Praxis ausgesprochen.
