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Referenzzinssatz für Mieten bleibt unverändert
Trotz deutlich tieferen Hypothekarzinssätzen bleibt der Referenzzinssatz für Mieten in der Schweiz unverändert bei 2,75 Prozent. Der Satz ist massgebend für Mietzinserhöhungen oder –senkungen. Er wurde letztmals vor einem halben Jahr angepasst.
Seit der Referenzzinssatz im März letztmals veröffentlicht wurde, ergibt sich trotz den tiefen Hypozinsen in der Schweiz kein Anspruch auf eine Senkung. Dafür können die Mieten wegen des Hypozinses auch nicht erhöht werden können. Die Vermieter müssen dafür andere Gründe geltend machen.
Berechnet wird der Referenzzinssatz aus den Hypothekarforderungen in der Schweiz. Die Daten werden vierteljährlich erhoben und ein Durchschnittswert berechnet. Per 31. März lag dieser Durchschnittssatz bei 2,54 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitteilt.
Vor drei Monaten hatte der Durchschnitt noch 2,59 Prozent betragen. Damit der Referenzzinssatz, der in Schritten von einem Viertelprozent verändert wird, auf 2,5 Prozent sinkt, müsste die durchschnittliche Hypothekarforderung in der Schweiz auf 2,43 Prozent sinken. In diesem Fall könnten Mieter eine Senkung ihres Mietzinses verlangen.
Das BWO macht indes darauf aufmerksam, dass auch nachträglich noch Mietsenkungen geltend gemacht werden können, falls Mieter nach der letzten Anpassung des Referenzzinssatzes vom 1. Dezember keinen Abschlag erhielten.
