SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 22. Mai 2020

51% Mietzinssenkung für die Hälfte der Geschäftsmietverhältnisse

Der SVIT hat Bewirtschafter befragt. Für 46% der von der Covid-19-Verordnung 2 betroffenen Mietverhältnisse sind bereits Mietzinssenkungen vereinbart.

massnahmen

22.05.2020

Der Verhandlungsweg funktioniert durchaus. Der SVIT Schweiz hat zwischen dem 13. und 18. Mai 2020 in einer Stichprobe Bewirtschaftungsunternehmen nach dem Stand der Verhandlungen über Mietzinssenkungen für Mietverhältnisse befragt, die direkt vom Betriebs- und Publikumsöffnungsverbot gemäss der Covid-19-Verordnung 2 betroffen sind. Erfasst wurden 3544 Mietverhältnisse von 27 Bewirtschaftungsunternehmen und Filialen.

Demnach wurden für 1626 Mietverhältnisse (46%) bereits Mietzinssenkungen vereinbart. Darin eingeschlossen sind 95 Mietverhältnisse (3%), die unter das Regime der kantonalen Lösungen mit einer Beteiligung von Vermieter, Mieter und Kanton fallen. Im Durchschnitt belaufen sich die Mietzinssenkungen auf 51% für die Dauer von zumeist 2 Monaten. Für weitere 1662 Mietverhältnisse (47%) sind Verhandlungen im Gang oder pendent. Nur in 256 Fällen (7%) konnte keine Verhandlungslösung erzielt werden. Stundungen wurden für 1891 Mietverhältnisse (53%) vereinbart. Dies schafft zeitlichen Spielraum für die pendenten Verhandlungen.

Tendenziell werden Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 100% Mietzinserlass bevorzugt behandelt. Institutionelle Eigentümer benötigen für den Entscheidungsprozess mehr Zeit als private Eigentümer, was zum falschen Eindruck führt, dass Institutionelle weniger verhandlungsbereit seien.

Bewirtschafter melden zudem, dass die Verhandlungen von der Unsicherheit über eine Intervention durch das Parlament überschattet werden. Die parlamentarischen Vorstösse werden mehrheitlich als hinderlich wahrgenommen. 

Der SVIT Schweiz setzt sich für die Verhandlungslösung ein und stellt den Parteien unter anderem einen Kalkulator für die Verhandlung über eine Mietzinssenkung zur Verfügung. Mittlerweile haben über 1600 Vermieter und Mieter den Kalkulator von der Website des SVIT heruntergeladen.

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