Das Stockwerkeigentum ist aus der Immobilienbranche nicht wegzudenken. Dennoch sind in den letzten Jahrzehnten einige «Alterserscheinungen» aufgetreten, sodass die gesetzlichen Grundlagen einer Modernisierung und einer Anpassung an die heutigen Realitäten im Immobilienumfeld bedürfen.
Der SVIT Schweiz und die Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT befürworten eine Teilrevision des Stockwerkeigentumsrechts, haben aber zugleich in der von Prof. Amédéo Wermelinger, Michel de Roche (ehemaliger Präsident der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT) und Stefanie Hausmann (Präsidentin der Fachkammer) ausgearbeiteten Vernehmlassung klar festgestellt, dass gewisse Änderungsvorschläge wenig praxiskonform sind und dezidiert auf die noch zu schliessenden Lücken hingewiesen. Das Bundesamt für Justiz hat sich für die Entwicklung der Vorlage zwar von einem Expertengremium beraten lassen, dem auch Prof. Amédéo Wermelinger und Michel de Roche angehörten. Doch es sind nicht alle Überlegungen der Expertengruppe in die Vorlage eingeflossen. Das hat den vorliegenden Entwurf inhaltlich eingeschränkt, anstatt richtungsweisend Klarheit für die Zukunft zu schaffen, wie dies u.a. auch im Parlament gefordert wurde.
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Beitrag Immobilia, März 2025
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Zusammenfassung der Stellungnahme, März 2025
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Langversion der Stellungnahme, Dezember 2024