SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 18. März 2025

Anpassung des STWE-Rechts tut not

Die gesetzlichen Grundlagen für Stockwerkeigentum müssen modernisiert werden. Der SVIT Schweiz und die Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT begrüssen die Revisionsbestrebungen, verlangen aber das Füllen von Lücken und nötige Anpassungen.

Das Stockwerkeigentum ist aus der Immobilienbranche nicht wegzudenken. Dennoch sind in den letzten Jahrzehnten einige «Alterserscheinungen» aufgetreten, sodass die gesetzlichen Grundlagen einer Modernisierung und einer Anpassung an die heutigen Realitäten im Immobilienumfeld bedürfen.

Der SVIT Schweiz und die Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT befürworten eine Teilrevision des Stockwerkeigentumsrechts, haben aber zugleich in der von Prof. Amédéo Wermelinger, Michel de Roche (ehemaliger Präsident der Fachkammer Stockwerkeigentum SVIT) und Stefanie Hausmann (Präsidentin der Fachkammer) ausgearbeiteten Vernehmlassung klar festgestellt, dass gewisse Änderungsvorschläge wenig praxiskonform sind und dezidiert auf die noch zu schliessenden Lücken hingewiesen. Das Bundesamt für Justiz hat sich für die Entwicklung der Vorlage zwar von einem Expertengremium beraten lassen, dem auch Prof. Amédéo Wermelinger und Michel de Roche angehörten. Doch es sind nicht alle Überlegungen der Expertengruppe in die Vorlage eingeflossen. Das hat den vorliegenden Entwurf inhaltlich eingeschränkt, anstatt richtungsweisend Klarheit für die Zukunft zu schaffen, wie dies u.a. auch im Parlament gefordert wurde.

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