SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 29. August 2019

Banken passen Selbstregulierung für Renditeliegenschaften an

Eigenmittel von mindestens 25% (bisher 10%) und Amortisation auf zwei Drittel innert 10 Jahren (bisher 15 Jahre) – das sind die Eckpunkte der Selbstregulierung der Banken für die hypothekarische Finanzierung von Renditeliegenschaften.

Auf Druck von Finanzdepartement und Finma hat die Bankiervereinigung die geltenden «Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen» revidiert. Betroffen von der Änderung ist die hypothekarische Finanzierung von Renditeliegenschaften und dabei ausschliesslich die Neugeschäfte. Ebenfalls ausgeklammert von der Revision ist das Wohneigentum.

Die Finma hat die revidierte Selbstregulierung als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard bereits anerkannt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Mit der Selbstregulierung dürfte die Änderung der Eigenmittelverordnung des Finanzdepartements vom Tisch sein. Entscheiden wird der Bundesrat. Anfang April 2019 hatte das Finanzdepartement eine Vernehmlassung eröffnet und dabei weitreichendere Massnahmen vorgeschlagen, so beispielsweise die Ausweitung auf sämtliche laufenden Hypothekarverträge. Der SVIT hatte dies als zusätzlichen Risikofaktor für die Stabilität des Immobilienmarktes kritisiert.

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