In der Wintersession haben die eidgenössischen Räte zur Überraschung nicht weniger Beobachter die Abschaffung der Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts beschlossen. Ob es jedoch je zur Abschaffung kommt, steht auf einem anderen Papier. Denn das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen. Die Einführung einer kompensierenden Objektsteuer auf Zweitwohnungen und Ferienhäusern steht erst ganz am Anfang, ist jedoch mit der Abschaffung des Eigenmietwerts untrennbar verknüpft. Zu deren Einführung bedarf es das Ja an der Urne von Volk und Ständen. Zu den bisherigen bald acht Jahren dürften gut und gerne noch ein paar weitere dazu kommen – mit ungewissem Ausgang.
Denn der Widerstand formiert sich bereits. Bezeichnenderweise fragt Mieterverbandspräsident Carlo Sommaruga sogleich, was man denn den Mietern im Gegenzug offeriere und kündigt Opposition an. Dabei ist die Antwort auf die Frage, ob die Abschaffung Entlastung oder zusätzliche Belastung bringt, von vielen Faktoren abhängig und sehr individuell. Die Bergkantone signalisieren Vorbehalte gegen die Objektsteuer, weil sie angeblich zu kompliziert sei. Dabei ist diese Steuer auf Zweitwohnungen noch nicht einmal in den Grundzügen definiert.
Es steht also eine Debatte bevor, in der es neben sachlichen Argumenten in erster Linie um Emotionen, Neidkultur und das eigene Portemonnaie geht. Viele Hunde sind bekanntlich des Hasen Tod. Und die Lehre daraus? Einmal eingeführte «temporäre» Steuern, aber auch Subventionen und sonstige Zuwendungen haben die Tendenz, sich zu verstetigen. Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist das beste Beispiel: Als Notmassnahme zur Sanierung des Bundeshaushalts im 1. Weltkrieg eingeführt, scheitert ihre Aufhebung mittlerweile seit über einhundert Jahren.
Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ist aktuell so nah und doch noch so fern, sagt SVIT-Präsident Andreas Ingold mit Blick auf den bevorstehenden politischen Prozess.