SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 2. Februar 2023

Bundesgericht bindet Basel zurück

Das oberste Gericht hat eine Beschwerde gegen die Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung des Kantons Basel-Stadt teilweise gutgeheissen. Es hebt die Bestimmung auf, wonach bisherige Mieter nach einer Sanierung wieder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen.

Mit Urteil vom 19. Dezember 2022 heisst das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das revidierte Gesetz über die Wohnraumförderung teilweise gut. Das Gesetz war zur Umsetzung der vom Volk 2021 angenommenen Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» deutlich verschärft worden. Unter anderem sollten Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben von Mietliegenschaften in Zeiten von Wohnungsnot einer Bewilligungspflicht unterliegen. Die Bewilligung sollte erteilt werden, wenn den Mietparteien das Recht zur Rückkehr in die sanierte Liegenschaft zugestanden und der gemäss Gesetz festgelegten Mietzins eingehalten worden wäre. Dagegen erhob ein Basler Treuhänder Beschwerde.

Das Rückkehrrecht verstösst gemäss Auffassung der Lausanner Richter gegen den verfassungsmässig garantierten Vorrang des Bundesrechts und wird aufgehoben. Zwar sei es den Kantonen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung unbenommen, verhältnismässige Massnahmen zur Bekämpfung von Mietknappheit zu treffen. Das sei beispielsweise der Fall, wenn sie den Umbau oder den Abbruch von Wohnhäusern einer Bewilligungspflicht unterstellen. Zulässig sei auch, diese Bewilligung während einer bestimmten Zeit an eine staatliche Mietzinskontrolle zu knüpfen. Hingegen dürften die Kantone nicht direkt in die Verträge zwischen Vermieter und Mieter eingreifen, weil das Bundeszivilrecht diese Materie abschliessend regle.

Urteil 1C_759/2021 vom 19. Dezember 2022


 

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