SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 9. Januar 2025

BWO-Studie mit Fragezeichen

Das BWO hat sein Mietzinsmodell aus den 1980er-Jahren einer Prüfung unterziehen lassen. Die Studienergebnisse beruhen auf bestreitbaren Annahmen. Will das Amt so einen geplanten Markteingriff rechtfertigen?

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO die Auftragsstudie «Überprüfung des Mietzinsmodells des Bundesamtes für Wohnungswesen» veröffentlicht. Darin kommen die Autoren von IAZI AG zum Schluss, dass das Mietzinsmodell aus den 1980er-Jahren in mehreren Punkten nicht mehr aktuell ist. Das Mietzinsmodell geht davon aus, dass von den Eigentümern 70% der Mietzinseinnahmen von Renditeliegenschaften zur Deckung der Kapitalkosten aufgewendet werden. Die restlichen 30% entfallen auf alle übrigen Liegenschaftskosten (z.B. Unterhalts- und Betriebskosten). Die Kapitalkosten teilen sich ihrerseits in 60% Fremd- und 40% Eigenkapitalkosten auf. Wie die Autoren richtigerweise in der Einleitung zur Studie festhalten, handelt es sich beim Mietzinsmodell um ein ökonomisches Modell. Sie machen daraus jedoch ein juristisches oder in der Konsequenz gar politisches. Verschiedene Annahmen der Studie sind abzulehnen; der Hauptforderung der Autoren nach einem einheitlichen neuen Modell kann nicht gefolgt werden.

Lesen Sie den ganzen Beitrag im Vorabzug der Januar-Ausgabe der Immobilia.

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden