SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 23. August 2019

CO2-Gesetz geht in die nächste Runde

Die Umweltkommission des Ständerats empfiehlt der kleinen Kammer eine Revision des CO2-Gesetzes, die auch einschneidende Massnahmen für den Gebäudebereich beinhaltet. Was heisst das für die Eigentümer und für die Bewirtschaftung?

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat an ihrer Sitzung vom 15. und 16. August 2019 die Totalrevision des CO2-Gesetzes beraten. Ziel ist es, nach der im Nationalrat gescheiterten Vorlage der kleinen Kammer eine mehrheitsfähige Lösung zu unterbreiten.
Betreffend Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich hat die Kommission verschiedene Ansätze beraten. Ein Ansatz folgt dem Grundsatz des Bundesrates. Dieser hält fest, dass die Kantone dafür sorgen, dass die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen, die von der Gesamtheit der Gebäude in der Schweiz ausgestossen werden, im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 um 50% gegenüber 1990 vermindert werden sollen. Für den Fall, dass die CO2-Emissionen aus Gebäuden bis 2027 nicht genügend sinken sollten, schlägt die Kommission vor, dass ab 2029 für alle bestehenden Bauten, deren Heizungsanlagen ersetzt werden, ein Emissionsgrenzwert von 12 Kilogramm CO2/m2 Energiebezugsfläche gelten soll. Dieser Wert muss in Fünfjahresschritten um jeweils 5 Kilogramm reduziert werden. Ein zweiter Ansatz sieht vor, dass bereits ab 2023 ein CO2-Grenzwert für Altbauten gilt, unabhängig von der Emissionsentwicklung. Einig ist sich die Kommission dahingehend, dass es einen verschärften Absenkpfad braucht, damit die Kantone das Reduktionsziel von minus 80% bis 2050 erreichen. Das Geschäft geht nun in der Herbstsession in den Ständerat und danach – die Zustimmung der kleinen Kammer vorausgesetzt – wieder an den Nationalrat.
Die Tage von Heizungen und Warmwasseraufbereitung mit fossiler Energie dürften ungeachtet des Ausgangs der Parlamentsdebatte gezählt sein. Eigentümern und Bewirtschaftern von Renditeliegenschaften sowie Wohneigentümern empfiehlt der SVIT Schweiz, für ihre Liegenschaften eine Ausstiegsstrategie zu entwickeln. Die steigenden Emissionsabgaben führen zudem dazu, dass die Heiznebenkosten in den nächsten Jahren steigen.

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