SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 7. November 2019

CO2-Gesetz und Mietzins

Wie sich die Klimapolitik auf die Mieten auswirkt – eine Diskussionsgrundlage

Wie gross der Sanierungsstau im Schweizer Gebäudepark ist, weiss niemand mit Bestimmtheit. Eine Quelle – Swisstec, der Verband der Gebäudetechniker – nennt die Summe von 20 Mrd. CHF/Jahr bis zum Jahr 2030 für die Gebäudeerneuerung, total 220 Mrd. CHF. Gehen wir in einer vereinfachten Rechnung also davon aus, dass diese Summe investiert werden müsste, um den Gebäudepark auf das Niveau zu heben, das mit der Revision des CO2-Gesetzes verlangt wird.

Nehmen wir weiter an, dass Wohn- und Gewerbeflächen gleichermassen sanierungsbedürftig sind. Weil zwei Drittel der gesamten Geschossfläche auf die Wohnnutzung entfallen, müssten demzufolge insgesamt 13,3 Mrd./Jahr in den Wohnungsbestand fliessen. Faktisch sind es eher mehr, weil der Energiebezug im Wohnungsbereich grösser ist als bei Gewerbeflächen.

Und schliesslich sind gemäss Bundesamt für Statistik 60% aller Wohnungen vermietet (2,2 Mio.), der Rest ist selbstgenutztes Wohneigentum. Das bedeutet, dass 8,0 Mrd. CHF/Jahr in den Mietwohnungsbereich oder 3636 CHF/Jahr in jede Miet- bzw. Genossenschaftswohnung investiert werden müssten.

Nehmen wir als hypothetischen Wert für die Überwälzung 50% oder 4,0 Mrd. CHF und eine durchschnittliche Lebensdauer von 30 Jahren sowie einen Zinssatz von 1,0% an (Referenzzinssatz + 0,5% geteilt durch 2), so ergibt dies einen jährlichen Mietzinsaufschlag auf alle Mietwohnungen von 190 Mio. CHF/Jahr für Amortisation, Verzinsung und Unterhalt oder pro Mietwohnung 86 CHF/Jahr bzw. 7.20 CHF/Mt. Über 11 Jahre ergäbe dies 950 CHF/Jahr und 79 CHF/Mt.

Bei einem aktuellen durchschnittlichen monatlichen Mietzins von 1319 CHF über alle Kategorien und Regionen hinweg entspräche dies einem Mietzinsaufschlag von 0,8%/Jahr oder 6% bis 2030 für die energetische Sanierung bzw. den wertvermehrenden Anteil.

Anmerkung: Hierbei handelt es sich wie erwähnt um eine rudimentäre Berechnung. Sind Sie der Meinung, dass gewisse Annahmen angepasst werden müssten, so nennen Sie uns dies gerne.