SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 24. März 2020

Corona und drohendes Umzugschaos

Der Bund hat seine frühere Haltung revidiert und sieht Umzüge seit heute eher als unvereinbar mit dem Notrecht an. Der SVIT verlangt Klärung.

«Die Rahmenbedingungen für Umzüge werden derzeit als sehr anspruchsvoll bis illusorisch beurteilt. Es wird eher von Umzügen abgeraten. Man kann umziehen, wenn es nötig ist oder wenn die Parteien die Verhaltensregeln des BAG einhalten können. Es gibt also quasi ein Opting-out. Dies ist kein eigentlicher Umzugsstopp.» Dies sagte Martin Tschirren, Direktor des BWO, am Point de Presse vom 24. März 2020.

Der SVIT Schweiz versteht diese Aussagen dahingehend, dass jede der Parteien eine einseitige Erklärung abgeben könnte, dass sie das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Termin beendigen bzw. dass die Mietsache nicht zum vereinbarten Termin übernehmen will. Diese Option haben Mieter, Vermieter und Nachfolgemieter.

Daraus ergeben sich unabsehbare Störungen eines geordneten Mietwohnungsmarktes. Der SVIT Schweiz fordert vehement, dass der Bundesrat «ein Machtwort» spricht. Sonst droht das Chaos.