Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist ein schwerwiegender Eingriff in die verfassungsmässigen Freiheitsrechte.
27.07.2020
Der SVIT Schweiz ruft Vermieter und Mieter seit Beginn des Lockdown zu einvernehmlichen bilateralen Vereinbarungen über eine vorübergehende Mietzinssenkung für die vom Betriebs- und Publikumsöffnungsverbot betroffenen Gewerbebetriebe auf. Diese Lösungen sind jetzt umso wichtiger, als sich der angestrebte Gesetzesweg als Sackgasse erweist. Dem Covid-19-Geschäftsmietegesetz fehlt jede Verfassungsgrundlage. In seiner Stellungnahme bringt der SVIT Schweiz nebst grundsätzlichen Bedenken zur Verfassungsmässigkeit seine Kritik zur Praxistauglichkeit, Vollzugstauglichkeit und zur angestrebten Rechtssicherheit zum Ausdruck.