08.04.2020
Derzeit diskutieren Immobilien- und Mieterverbände unter der Leitung des Bundes über die mietrechtlichen Verpflichtungen von Geschäftsmietern, deren Tätigkeit durch die «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» (COVID-19-Verordnung 2) untersagt oder eingeschränkt ist. Zu den betroffenen Sektoren gehören nebst vielen der Detailhandel und die Gastronomie.
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz hat beim Beratungsunternehmen Wüest Partner eine Studie zur Abschätzung der betreffenden Mietzinsvolumen in Auftrag gegeben. Während Gewerbetreibende mit dem Problem laufender Mietkosten bei fehlendem Umsatz konfrontiert sind, stehen Vermieter – Pensionskassen, Versicherungen, Private und zahlreiche andere Eigentümer – unter Druck, Mietzinse für Ihren Kapitaleinsatz und für die Abgeltung von Fremdkapitalzinsen, für den Betrieb und die Instandhaltungs- und Instandsetzung der Immobilien sowie für Leistungsverpflichtungen, wie z. B. Rentenzahlungen zu generieren.
Das betreffende Mietzinsvolumen ist erheblich: Demnach belaufen sich die Mietzinse für direkt unter die Einschränkung der COVID-19-Verordnung 2 fallende Mietflächen auf 430 Mio. CHF pro Monat. Mit 220 Mio. CHF entfällt rund die Hälfte auf den Detailhandel. Anteilmässig am stärksten betroffen sind der Bereich Unterhaltung und persönliche Dienstleistungen (90% bzw. 89% aller fälligen Mietzinse).
Mit jedem Tag stehen dem Stillstand der betroffenen Gewerbe- und Verkaufsbetriebe knapp 15 Mio. CHF an fälligen Mietzinsen gegenüber. In diesen Abschätzungen ist die Verrechnung der durch die Eigentümer selbst genutzten Flächen nicht berücksichtigt.
Abschätzung von Mietzinsen in Gewerbe- und Verkaufsflächen für die durch die «COVID-19-Verordnung 2» direkt betroffenen Branchengruppen
Quellenangabe: Wüest Partner / SVIT Schweiz, April 2020
Berechnungsmethode
Wüest Partner hat in einem ersten Schritt aufgrund von umfassenden Beobachtungen zum Gesamtbestand der gewerblichen Flächen (reduziert um den Anteil selbstgenutzter Flächen) in der Schweiz und auf der Basis von flächendeckenden Beobachtungen zu den Marktmieten abgeschätzt, dass in der Schweiz jährlich ein Gesamttotal von rund 12 Mrd. CHF an Mieten für gewerbliche Flächen bezahlt werden. Dies beinhaltet alle Teilsegmente von Detailhandels- über Büro- bis zu industriell und kleingewerblich genutzten und angemieteten Flächen (ohne Nebenkosten, ohne Eigennutzung). In einem zweiten Schritt wurde die Einschränkungen der betrieblichen Aktivitäten aufgrund der «COVID-19-Verordnung 2» des Bundes auf die einzelnen Branchen abgeschätzt. Dies erfolgte anhand der Betroffenheit der Beschäftigten in den einzelnen Subbranchen, der Anzahl Beschäftigen in den 2211 Gemeinden der Schweiz (Raumkodierung OG-Stand 2019), des Mietzinsanteils am Umsatz jedes Beschäftigten, des Flächenbedarfs pro Beschäftigten sowie der Mietzinsniveaus. Im dritten Schritt wurden die 88 betroffenen NOGA-Abteilungen schliesslich zu 15 Gruppen und einem resultierenden Gesamttotal von 430 Mio. CHF aggregiert.