Der Bundesrat hat die Vertragspartner in der Frage der Geschäftsmiete eindringlich zu einvernehmlichen und individuellen Lösungen aufgerufen. Der SVIT Schweiz unterstützt diese Verhandlungslösung und appelliert seinerseits an die Mitglieder, auf die Geschäftsmieter zuzugehen. Wir sind der Auffassung, dass sich die Vielfalt der Situationen, in denen sich Geschäftsmieter und Vermieter befinden, nicht in die Notverordnung abbilden lassen. Aber eines ist klar: Eine nationale «politische Lösung» wäre zum Nachteil aller Beteiligten. Darum lehnen wir die Vorstösse der beiden Wirtschaftskommissionen der Eidgenössischen Räte zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Umgekehrt ist auch die Gesprächsverweigerung keine Lösung. Es kann nicht in unserem wirtschaftlichen Interesse liegen, Mieter in den Konkurs zu treiben und anschliessend mit Leerständen konfrontiert zu sein. Ich lege Ihnen darum den «Leitfaden für die Verhandlungen über eine vorübergehende Mietzinsreduktion» ans Herz, den der SVIT als Grundlage erarbeitet hat. Sie finden ihn auf der Webseite des SVIT. Das Ergebnis einer Verhandlung nach diesem Leitfaden kann ein vorübergehender teilweiser oder vollständiger Erlass des Mietzinses sein.
Ich werde auch gefragt, wie wir als Dachverband zu den kantonalen Lösungen stehen, die da und dort unter den Beteiligten und teilweise mit finanzieller Beteiligung der öffentlichen Hand ausgearbeitet werden. Diese sind für mich Ausdruck unserer föderalen Struktur und einer differenzierten Einschätzung der Tragbarkeit sowie der wirtschaftlichen Bedeutung und Risiken für die Volkswirtschaft. Ob sich der Staat mit Steuergeldern daran beteiligen soll, bleibe dahingestellt.