SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 7. September 2022

Diskussion um das Thema Mietrecht wird nicht fortgesetzt

Der SVIT Schweiz nimmt die Entscheidung des Bundesrates wenig überrascht zur Kenntnis, dass der durch das Bundesamt für Wohnungswesen initiierte Prozess nicht fortgesetzt wird.

Die Entscheidung ist aus Sicht des SVIT Schweiz nachvollziehbar, teilte doch der Mieterverband anfangs Juli öffentlich via Medienmitteilung mit, dass er sich nicht mehr am Prozess beteiligen werde. Der SVIT Schweiz blieb in seiner Argumentation stets sachlich und berechenbar. Eine generelle Überarbeitung des Mietrechtes ist nicht zielführend, punktuelle Anpassungen auf Verordnungsstufe werden aber als sinnvoll erachtet.

Wir fordern den Bundesrat ungeachtet dieser neuen Ausgangslage auf, dass die ungelösten Probleme – namentlich die Frage des Renditeaufschlag ab einem Referenzzinssatz von 2% und die Anforderungen an die Statistiken zur Überprüfung der Orts- und Quartierüblichkeit, auf dem Verordnungsweg konkretisiert werden.


Medienmitteilung des Bundesrates:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90253.html

 

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