Die Zahl der neuen Schlichtungsverfahren in Miet- und Pachtangelegenheiten bleibt mit 25 350 Fällen im ersten Halbjahr 2024 zwar auf einem vergleichsweise hohen Niveau, aber in mehr als 86 Prozent dieser Fälle konnten sich die Parteien vor der Schlichtungsbehörde einigen. Bei den erledigten Verfahren machten die Mietzinserhöhungen mit mehr als einem Drittel den mit Abstand grössten Anteil aus.
Die paritätischen Schlichtungsbehörden erledigten im letzten halben 26’092 Verfahren und damit gut 18 Prozent mehr als im vorangegangenen Semester, wie das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gibt. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 mit 13’395 Erledigungen wurden in der Berichtsperiode vor dem Hintergrund der angestiegenen Geschäftslast fast doppelt so viele Verfahren erledigt (+ 94,79 %). Ende Juni 2024 verblieben 12’834 Pendenzen. Dies sind 751 weniger als Ende 2023.
Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 2804 (10,7 %) der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 6480 bzw. 24,8 Prozent der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt.