SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 21. April 2023

Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Die Umweltkommission des Nationalrats legt einen Vorentwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zur Vernehmlassung vor, mit der das Verbandsbeschwerderecht von Umweltorganisationen für kleine Bauvorhaben eingeschränkt werden soll.

In der Frühjahrssession 2019 hatte Nationalrat Philipp Bregy die parlamentarische Initiative «Kein ‹David gegen Goliath› beim Verbandsbeschwerderecht» (19.409) eingereicht, wonach das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Einzelprojekten innerhalb der Bauzone einzuschränken sei. Dem Vorstoss leisteten beiden Umweltkommissionen Folge. Die nationalrätliche Kommission legt nun ihren Vorentwurf, dem sie Ende März mit 13 zu 9 Stimmen zustimmte, zur Vernehmlassung vor.

Die Vorlage sieht vor, dass das Verbandsbeschwerderecht gegen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr bestehen soll. Weiterhin Anwendung finden soll das Recht jedoch in Fällen, in denen solche Vorhaben in besonders sensiblen Gebieten geplant sind. Konkret geht es dabei um Bauten in geschützten Ortskernen, in unmittelbarer Nähe von geschichtlichen Stätten oder von Kulturdenkmälern. Aber auch bei Vorhaben, die innerhalb von

nationalen, regionalen oder lokalen Biotopen bzw. innerhalb von Gewässerräumen geplant sind, soll das Beschwerderecht bestehen bleiben. Bei Projekten, die ausserhalb der Bauzone geplant sind, soll generell keine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts erfolgen.

Der SVIT Schweiz unterstützt das Vorhaben. Mit einer vertretbaren Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts soll namentlich dem Trend entgegengewirkt werden, dass Beschwerde gegen soweit unbestrittene kleinere Bauvorhaben mit dem einzigen Ziel geführt wird, diese zu verzögern oder Bauherren zu zermürben. Vor allem in der Westschweiz wird diese Strategie mittlerweile dem Vernehmen nach systematisch angewendet.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.

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