Bedingungen

Teilnahmegebühren Prüfungsfit 2 2020/21
Preis für SVIT-Mitglieder: CHF 1'836.– inkl. MWST
Preis für übrige Teilnehmer: CHF 2'160.– inkl. MWST.

Darin inbegriffen sind 56 Lektionen Repetition aller relevanten Fachgebiete sowie ein Satz aktueller Lehrmittel.

Subventionsmöglichkeiten
Sie können nach der Berufsprüfung vom Bund einen Kostenbeitrag von 50% erhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Rechnung auf Sie und nicht den Arbeitgeber lautet. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
1. Die Anmeldung erfolgt mit diesem Anmeldeformular und ist vollständig auszufüllen. Ihre Anmeldung ist definitiv. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung zustande.
2. Ende der Anmeldefrist ist der 13.07.2020. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Lehrgangsleitung vor, das Repetitorium nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückvergütet.
3. Die gesamte Gebühr ist spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu bezahlen.
4. Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung wird bis 30 Tage vor Beginn des Repetitoriums eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von Fr. 108.- verrechnet. Ab 30 Tagen vor Beginn des Lehrgangs werden Fr. 540.- verrechnet, ab dem Beginn der Ausbildung sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.
5. Die Lehrgangsleitung entscheidet abschliessend über Zulassung/Ausschluss von Teilnehmenden.
6. Im Falle eines vorzeitigen Austritts nach Ausbildungsbeginn schuldet der Teilnehmende die gesamte offen stehende Gebühr. Der Teilnehmende hat bei einem Wechsel des Arbeitgebers die weiteren Zahlungen zu gewährleisten.
7. Die Lehrgangsleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Repetitoriums vor.
8. Auslagen für Fachbücher, Reisen und Verpflegung sind von den Teilnehmenden zu übernehmen.
9. Gerichtsstandort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.

HINWEIS zur eidgenössischen Prüfung
Die Schule und die Prüfung sind voneinander unabhängig. Für die Abklärung der Prüfungszulassung und für die Anmeldung zur Prüfung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Zuständig ist die Schweizerische Prüfungskommission der Immobilienwirtschaft