Bedingungen

Teilnahmegebühren Prüfungsfit 2 2023/24
Preis für SVIT-Mitglieder: CHF 1'836.– inkl. MWST
Preis für übrige Teilnehmer: CHF 2'160.– inkl. MWST.

Darin inbegriffen sind 67 Lektionen Repetition aller relevanten Fachgebiete sowie ein Satz aktueller Lehrmittel.

Subventionsmöglichkeiten
Sie können nach der Berufsprüfung vom Bund einen Kostenbeitrag von 50% erhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Rechnung auf Sie und nicht den Arbeitgeber lautet. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
1. Die Anmeldung erfolgt mit diesem Anmeldeformular und ist vollständig auszufüllen. Ihre Anmeldung ist definitiv. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung zustande.
2. Ende der Anmeldefrist ist der 18.08.2023. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Lehrgangsleitung vor, das Repetitorium nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückvergütet.
3. Die gesamte Gebühr ist spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu bezahlen.
4. Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung wird bis 30 Tage vor Beginn des Repetitoriums eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von Fr. 108.- verrechnet. Ab 30 Tagen vor Beginn des Lehrgangs werden Fr. 540.- verrechnet, ab dem Beginn der Ausbildung sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.
5. Die Lehrgangsleitung entscheidet abschliessend über Zulassung/Ausschluss von Teilnehmenden.
6. Im Falle eines vorzeitigen Austritts nach Ausbildungsbeginn schuldet der Teilnehmende die gesamte offen stehende Gebühr. Der Teilnehmende hat bei einem Wechsel des Arbeitgebers die weiteren Zahlungen zu gewährleisten.
7. Die Lehrgangsleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Repetitoriums vor.
8. Auslagen für Fachbücher, Reisen und Verpflegung sind von den Teilnehmenden zu übernehmen.
9. Gerichtsstandort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.

HINWEIS zur eidgenössischen Prüfung
Die Schule und die Prüfung sind voneinander unabhängig. Für die Abklärung der Prüfungszulassung und für die Anmeldung zur Prüfung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Zuständig ist die Schweizerische Prüfungskommission der Immobilienwirtschaft

 

Datenschutz
Der SVIT School AG ist der Schutz personenbezogener Daten sehr wichtig. Auf die Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (CH-DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), achten wir daher sehr streng. Wir garantieren eine vertrauensvolle Behandlung aller uns anvertrauten personenbezogenen Daten und versichern allen Teilnehmenden, dass wir mit den Daten mit grösster Sorgfalt umgehen. Die zur Anmeldung erhobenen Personendaten werden nur zum Zweck der Teilnehmerverwaltung und der Gewährleistung des Schulbetriebs innerhalb der SVIT School erfasst sowie gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Teilnehmenden der SVIT School nicht die ausdrückliche Zustimmung zu einer anderweitigen Verwendung gewähren. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen ist Art. 13 Abs. 1, 2 lit. a CH-DSG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO. Um die verwalteten Daten gemäss dem aktuellen Stand der Technik gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen, setzen wir moderne technische Sicherheitsmassnahmen ein und verbessern diese fortlaufend. Erfolgt die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO, können Sie der Bearbeitung mit einer E-Mail an dataprotection@svit.ch jederzeit widersprechen. Zudem können Sie mit einer E-Mail an dataprotection@svit.ch die Löschung der über Sie bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten dann unverzüglich und unwiderruflich löschen, sobald sämtliche bestehenden Verträge und sonstigen Rechtsbeziehungen mit Ihnen vollständig abgewickelt sind und soweit wir nicht gesetzlich zur Aufbewahrung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet sind oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmasslichen Verstosses, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstösst. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschliesslich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 EU-DSGVO. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten können in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von Ihnen bei der SVIT School erfragt werden, sofern (i) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a EU-DSGVO oder auf einem Vertrag gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO beruht und (ii) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Für alle Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen über die E-Mailadresse dataprotection@svit.ch zur Verfügung.
Aufführung in der Teilnehmendenliste
Die SVIT School erstellt für jeden Lehrgang eine Liste, in welcher die Teilnehmenden mit vollem Namen, E-Mailadresse und Arbeitgeber aufgeführt werden. Diese Listen stehen allen Personen innerhalb der SVIT School sowie den Teilnehmenden und Dozenten (nur von der eigenen Klasse) zur Verfügung.