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Ist Ihre Firma/Ihr Arbeitgeber oder sind Sie selber SVIT-Mitglied?
Ich melde mich für folgende(n) Kurs(e) an:
13.02.2024 bis 24.09.2024 (Prüfung 02.11.2024)
29.06.2024 bis 21.09.2024 / integriert im Sachbearbeiterkurs (Prüfung 02.11.2024)
30.04.2024 bis 18.06.2024 / integriert im Sachbearbeiterkurs (keine Prüfung)
25.06.2024 bis 24.09.2024 / integriert im Sachbearbeiterkurs (Prüfung 02. November 2024)
17.08.2024 bis 16.11.2024 (Prüfung 23.11.2024)
13.08.2024 bis 29.10.2024 (Prüfung 23.11.2024)

Teilnahmegebühren SVIT-Mitglieder / Nichtmitglieder:
Sachbearbeiter Immobilienbewirtschaftung SVIT: CHF 6'400.00 / CHF 5'900.00*
Assistent/in Bewirtschaftung Mietliegenschaften SVIT: CHF 3'600.00 / CHF 3'200.00*
Assistent/in Immobilienvermarktung SVIT: CHF 2'800.00 / CHF 2'400.00* 
Assistent/in Bewirtschaftung Stockwerkeigentum SVIT: CHF 1'200.00 / CHF 1'000.00*

Assistent/in Liegenschaftenbuchhaltung SVIT Modul 2: CHF 1'100.00 / CHF 1'000.00*
Assistent/in Liegenschaftenbuchhaltung SVIT Modul 1: CHF 1'000.00 / CHF 900.00*

*) reduzierter Preis für SVIT-Mitglieder

Kursunterlagen und Prüfungsgebühren sind im Preis inbegriffen. Die Teilnahmegebühren sind mehrwertsteuerfrei.

 

Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
  1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Lehrgangsleitung zustande.
  2. Anmeldeschluss: Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Lehrgangsleitung vor, den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückvergütet.
  3. Die Kursgebühren sind spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu bezahlen.
  4. Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung werden von 30 - 0 Tage vor Beginn des Lehrganges 50% der Teilnahmegebühren verrechnet. Ab dem Beginn der Ausbildung sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.
  5. Die Lehrgangsleitung entscheidet abschliessend über Zulassung/Ausschluss von Teilnehmern.
  6. Im Falle eines vorzeitigen Austritts oder Ausschlusses nach Lehrgangsbeginn schuldet der Teilnehmer die gesamte Gebühr. Ausgenommen sind vom Teilnehmer nicht zu verantwortende Umstände (wie z.B. Krankheit Unfall und dgl.). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers haftet der Kursteilnehmer für allenfalls noch offenen Zahlungen.
  7. Die Lehrgangsleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Kurses vor.
  8. Auslagen für Fachbücher, Reisen und Verpflegung sind von den Teilnehmern zu übernehmen.
  9. Bei Nicht-Bestehen der Prüfung wird eine Kursbestätigung ausgestellt, sofern der Teilnehmer mind. 80% des Unterrichts besucht hat.
  10. Gerichtsstandort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aarau.
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