Fast einhundert Jahre sind genug. Als temporäre eidgenössische Krisenabgabe 1934 eingeführt, wurde die Mietwertbesteuerung der selbst genutzten Liegenschaften bald in permanentes Recht überführt. Dabei hat die Steuer einen entscheidenden Pferdefuss: Sie belastet ein fiktives Einkommen – also eines, das die betroffenen Wohneigentümer gar nicht erzielt haben. Besonders im Alter wird dies zur Falle. Durch die Steuerprogression und die Höhe des steuerbaren Einkommens werden all jene bestraft, die ihre hypothekarische Belastung kontinuierlich verringert haben, um im Alter sorgenfrei zu leben.
Der SVIT Schweiz tritt darum für ein Ja zum Bundesbeschluss über die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in der Volksabstimmung vom 28. September 2025 und damit die Abschaffung des Eigenmietwerts ein.
Die wichtigsten Argumente:
- Der Eigenmietwert setzt falsche Anreize zur Verschuldung.
- Bei der Festsetzung des Eigenmietwerts sind Eigentümer der Willkür der Kantone ausgesetzt.
- Das Eigenkapital für eine Wohnliegenschaft wurde bereits als Einkommen versteuert – entweder durch den Erwerber oder die Erblasser.
- Die heute geltenden Abzugsmöglichkeiten für den Unterhalt führen zu unnötigen Mitnahmeeffekten.
- Die Kantone haben weiterhin weitreichende Möglichkeiten, energetische Sanierungen zum Abzug zuzulassen.
- Ersterwerber profitieren von einem befristeten Schuldzinsabzug.
Kurz: Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist eine echte Förderung des Wohneigentums, wie sie in der Verfassung festgehalten ist.