01.07.2021
Der SVIT Schweiz hat sich von Anfang an für die Verhandlungslösung über eine Mietzinsreduktion zwischen Vermietern und gewerblichen Mietern stark gemacht. Diese Verhandlungen brachten auch in der 2. Welle massive Erleichterungen für die Mieter, wie der 2. Monitoringbericht des Bundesamts für Wohnungswesen zeigt. Insgesamt waren in der 2. Welle deutlich weniger Unternehmen von den behördlichen Schliessungen oder Einschränkungen betroffen. Rund die Hälfte der Antwortenden (49%) sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite geben an, dass sie um ein Entgegenkommen bei der Miete angefragt, ein Entgegenkommen angeboten hätten oder sich noch in Verhandlungen befinden (1. Welle: 60%). Der leichte Rückgang ist vor allem auf die Härtefallgelder zurückzuführen. Erstaunlich ist, dass rund 40% der Unternehmen antworten, keinerlei Unterstützungsmassnahmen des Bundes (Kurzarbeitsentschädigung, Erwerbsersatz, Überbrückungskredite) und nur in 20% der Fälle Härtefallhilfen der Kantone beantragt haben. 75% der Unternehmen haben mit keinen Gläubigern (Vermieter ausgenommen) Verhandlungen aufgenommen oder um Entgegenkommen angefragt. Für den SVIT Schweiz ergibt sich aus dem 2. Monitoringbericht kein weiterer Handlungsbedarf auf politischer Ebene.
Medienmitteilung des Bundesrat vom 30. Juni 2021 und Berichte