SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 24. Juni 2021

Grosse Zufriedenheit mit dem geltenden Mietrecht

Im Frühling 2021 hat das Forschungsinstitut «gfs.bern» im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) unter Akteuren des Wohnungswesens eine Umfrage über die Zufriedenheit mit dem Mietrecht und einen allfälligen Revisionsbedarf durchgeführt. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen: Die Akteure sind grösstenteils zufrieden mit dem geltenden Recht. Revisionsbedarf besteht allenfalls punktuell. Dies deckt sich weitgehend mit der Umfrageantwort des SVIT Schweiz.

«Wie zufrieden sind Sie mit der heutigen Situation im Mietrecht?» Darauf hat der SVIT Schweiz in der Umfrage mit «eher zufrieden» geantwortet. Damit ist der Verband in bester Gesellschaft. 59% der Akteure des Wohnungswesens – namentlich Banken, Gewerbemieter, Versicherungen, institutionelle Vermieter, Bewirtschafter, Pensionskassen, Verbände, Gerichte, Anwälte und Schlichtungsbehörden – sind mit dem geltenden Recht «sehr zufrieden» oder «eher zufrieden». Nur 10% bezeichnen sich als «sehr unzufrieden». Dies ist die Haupterkenntnis der Studie «Handlungsbedarf im Mietrecht?». Andreas Dürr, Mitglied des Präsidiums des SVIT Schweiz und Ressortleiter Politik, der den SVIT am runden Tisch von Bundespräsident Guy Parmelin vom 21. Juni vertrat, bekräftigt: «Die Vertragsparteien haben gelernt, mit dem geltenden Mietrecht zu leben. Die Bekämpfung von Missbräuchen im Mietwesen funktioniert. Missbräuchliche Kündigungen sind in der Praxis kein brennendes Thema und der Missbrauchsbereich Mietzins ist lediglich in der Rechtsanwendung unbefriedigend. Eine Gesamtrevision ist aus Sicht des SVIT nicht gewünscht und nicht erforderlich.»

Die Studie kommt weiter zum Schluss, dass rund zwei Drittel der Vertreter von Vermietern – also namentlich Verbände der Immobilienwirtschaft – mit dem Mietrecht sehr oder eher unzufrieden seien. Dies ist nicht die Wahrnehmung des SVIT. «Wir interpretieren die punktuelle Unzufriedenheit eher so, dass sie sich auf die Rechtsprechung und nicht auf das Mietrecht bezieht,» sagt Andreas Dürr weiter. Eher repräsentativ für die Vermieterseite dürften die 71% eher oder sehr zufriedenen sein, welche die Studie für die Vermieter ausweist.

Parallel zu den Akteuren befragte «gfs.bern» rund 1000 Privatpersonen zu ihrer Einschätzung als Vermieter oder Mieter. Hier fällt nicht nur auf, dass 63% sehr oder eher zufrieden mit dem gelten Recht sind. Es sticht auch ins Auge, dass ein hoher Anteil – je nach Frage zwischen einem Fünftel und einem Viertel – keine Antwort wissen, ob sie mit dem Mietrecht zufrieden sind oder dieses als praxistauglich erachten. Daraus lässt sich nur der Schluss ziehen, «dass sie noch nie in Kontakt mit dem Mietrecht waren», sagt Andreas Dürr. «Und der überragende Teil ist zufrieden.»

Der SVIT begrüsst die Initiative von Bundespräsident Guy Parmelin und des BWO zur Einladung zum runden Tisch und ist erfreut, dass seine Stimme aus der Praxis angehört wurde. «Mit dem runden Tisch und der Kenntnisnahme der Umfrageergebnisse kann die Diskussion über eine Gesamtschau zum Mietrecht nun jedoch abgeschlossen werden», konstatiert Andreas Dürr. «Es ist kein Handlungsbedarf für eine grundlegende Revision erkennbar. Allfällige punktuelle Anpassungen sollen über parlamentarische Vorstösse behandelt werden.»

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