SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 16. September 2021

Impfempfehlung des SVIT

Der Exekutivrat des SVIT spricht eine Impfempfehlung für die Berufstätigen in der Immobilienwirtschaft aus und folgt damit dem Aufruf von Bund und Kantonen. Die häufigen Kontakte mit Kunden, Mietern, Vermietern und Mitarbeitenden innerhalb der Unternehmen des Immobiliensektors gebietet es, diese wirksame Massnahme gegen die Verbreitung und gegen die schweren Verläufe mitzutragen, soweit im Einzelfall nicht wissenschaftlich fundierte medizinische Bedenken gegen eine Impfung sprechen.

massnahmen

16.09.2021

Die Covid-Impfung ebnet für unsere Gesellschaft und Wirtschaft den Weg zurück in eine neue Normalität. Darum spricht der Exekutivrat des SVIT, das oberste Führungsorgan des Verbands, für die Berufstätigen in der Immobilienwirtschaft eine Impfempfehlung aus. Eine Impfung mildert nachweislich die Folgen einer Infektion und verringert das Risiko einer Übertragung. Dies ist für die Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft besonders wichtig, mussten bisher doch strenge Schutzmassnahmen für vielfältige Tätigkeiten ergriffen werden. Mit einer Impfung können diese in absehbarer Zeit weiter gelockert werden. Der SVIT begrüsst im Grundsatz auch den Einsatz des Zertifikats, soweit dieses keine Bevölkerungsgruppen ausschliesst und eine faktische Verschärfung der Covid-Massnahmen bedeutet. Der Verband fordert, dass das Zertifikat zu einem deutlichen Schritt hin zu einer Normalisierung führen muss.

Bei der Impfempfehlung richtet sich der SVIT nach den Grundlagen des Bundesamts für Gesundheit.

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