Mediale und politische Aufmerksamkeit
Der Fall der Sugus-Häuser in Zürich ist nur ein Beispiel, wie stark die Entmietung von Liegenschaften die mediale und politische Aufmerksamkeit erregt. In der nun abgelehnten Motion von Carlo Sommaruga wurde sogar ausdrücklich auf den Fall der Sugus-Häuser verwiesen. Der SVIT Schweiz zeigt sich erfreut, dass die bürgerliche Mehrheit im Ständerat dem Ansinnen von Ständerat Sommaruga, nämlich die Vorgabe, dass eine Entmietung nur noch durchgeführt werden kann, wenn diese von einer kantonalen oder kommunalen Behörde vorgängig genehmigt wurde. Die zuständige Behörde hätte eine solche Genehmigung nur erteilt dürfen, wenn die Renovation oder die Sanierung wirtschaftlich, sozial und ökologisch gerechtfertigt ist und keine Möglichkeit besteht, sie in bewohntem Zustand oder mit einem Rochadesystem für die Mieterinnen und Mieter während der Bauarbeiten durchzuführen. Ein weiterer Staatseingriff führt zu keiner einzigen zusätzlichen Wohnung. Insofern ist es zu begrüssen, dass diese Motion abgelehnt wurde.
Keine unnötige Angriffsfläche
Es stellt sich die Frage, was neben der üblichen medialen und politischen Empörung von diesem Thema bleibt. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Entmietung gerade grösserer Liegenschaften unbedingt professionell abgewickelt werden muss. Es existieren beim SVIT Zürich zu diesem Thema bereits viele Unterlagen. Darunter auch Leitfäden, wie eine solche Entmietung möglichst sozialverträglich umgesetzt werden kann. Der Immobilienpark der Schweiz hat ein gewisses Alter, und es stehen im Hinblick auf die CO2-Strategie des Bundes in den nächsten Jahren sicher noch viele solche Sanierungen an. Darum ist es im Interesse der gesamten Branche, der Politik keinen Vorwand für weitere Eingriffe in das Privateigentum zu geben, indem die Entmietungen schlecht geplant und unprofessionell durchgeführt werden. Der SVIT Schweiz fordert alle seine Mitglieder auf, sich an den vorhandenen Leitfäden zu orientieren.