SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 18. Juni 2020

Mustervereinbarung für Mietzinsreduktion

Trotz des Beschlusses des Parlaments ist es ungewiss, ob und wann eine Gesetzeslösung mit welchem Inhalt über eine Mietzinsreduktion für die von der Covid-19-Verordnung betroffenen Geschäftsmietverhältnisse beschlossen wird. Der SVIT Schweiz rät darum, mit einer einvernehmlichen Lösung Rechtssicherheit zu schaffen. Der Verband legt dazu eine Mustervereinbarung vor.

massnahmen

18.06.2020

Bundesrat Guy Parmelin hat in der Sommersession auf Anfrage mitgeteilt, dass der Bundesrat die Botschaft zu einem «Geschäftsmietegesetz Covid-19» voraussichtlich Mitte September vorgelegt und im besten Fall in der Wintersession behandelt werden könnte. Auch ist ungewiss, ob ein solches Gesetz angesichts der Komplexität der Materie die parlamentarische Hürde nehmen wird. Der SVIT Schweiz ist darum überzeugt, dass sein von Beginn weg propagierter Weg, einvernehmliche Lösungen zu treffen, zielführender ist und Rechtssicherheit schafft. Der Verband verknüpft dies mit dem Aufruf an alle betroffenen Vertragsparteien, die durch das Publikumsöffnungs- und Betriebsverbot verursachte finanzielle Last zu teilen. Nebst einem Kalkulator für die Mietzinsreduktion legt der SVIT Schweiz nun eine Mustervereinbarung für die Mietzinsreduktion vor. Sie soll den Parteien als Orientierung für die individuelle Vereinbarung dienen.

Mustervereinbarung Geschäftsmiete (Word)
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