SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 28. November 2019

Nein zur Mieterverbandsinitiative!

Privatwirtschaftlicher Wohnungsmarkt wird in Frage gestellt

Die Mieterverbandsinitiative stellt den privatwirtschaftlichen Mietwohnungsmarkt, wie wir ihn heute kennen, in Frage und fordert eine weitreichende Verstaatlichung. Darum ruft der SVIT Schweiz auf, am 9. Februar 2020 ein Nein in die Urne zu legen.

Am 9. Februar 2020 kommt die Mieterverbandsinitiative vors Volk. Sie fordert unter anderem…

  • von den Kantonen, den Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit Steuergeldern stetig zu erhöhen.
  • schweizweit einen Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus von mindestens 10% am Neubau zu erzwingen.
  • ein Verbot von Mietzinserhöhungen bei energetischen Sanierungen, die vom Staat gefördert werden.
  • ein Vorkaufsrecht für Kantone und Gemeinden für Grundstücke.

Was als segensbringende Wohnraumförderung für einen angeblich ausgetrockneten Mietwohnungsmarkt daherkommt, ist in Tat und Wahrheit ein massiver Eingriff in den privatwirtschaftlichen Wohnungsmarkt und stellt Kantone und Gemeinden vor kaum zu bewältigende finanzielle Herausforderungen, die sie nur mit Steuererhöhungen bewältigen können.

Von einem ausgetrockneten Wohnungsmarkt und beständig steigenden Mieten kann keine Rede sein. Noch nie standen so viele Mietwohnungen leer. Die Leerstandsquote liegt schweizweit bei 2,7% – in nach Kantonen sind es bis zu 6,6%. Zudem ist der Anteil für die Miete am Haushaltsbudget der Mieter gemäss Bundesamt für Statistik seit 10 Jahren mit 15% konstant.

Heute beträgt der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubaubestand etwa 3%. Um die Forderung der Initianten zu erfüllen, müssten also mehr als dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden – und das jedes Jahr und in der ganzen Schweiz. Um dieses Ziel zu erreichen, würden fünfmal mehr Darlehen und damit zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 120 Mio. CHF pro Jahr benötigt. Die Quote in der Bundesverfassung würde den Bund zwingen, in den Bau von gemeinnützigen Wohnungen zu investieren, auch wenn gar kein Bedarf bestehen sollte.

Ob es ausreichend Genossenschaften gäbe, die Projekte einreichen, ist nicht sicher. Es ist darum vorhersehbar, dass der Bund Baubeschränkungen für Investoren erlassen könnte, um die Quote zu erreichen. Dadurch könnten insgesamt weniger Wohnungen pro Jahr erstellt werden als bisher. Private Bauträger dürften ihre Projekte gar nicht mehr realisieren.

Bundesrat und Parlament schlagen einen anderen Weg vor. Sofern die Initiative abgelehnt wird, wollen Bundesrat und Parlament über die nächsten 10 Jahre zusätzliche 250 Mio. CHF als Darlehen für gemeinnützige Bauträger zur Verfügung stellen. Damit liesse sich der gemeinnützige Wohnungsbau gezielt dort fördern, wo es sinnvoll ist.

Weitere Informationen: Webseite, Facebook

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