SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 12. Juni 2025

Parlament will Recht auf Laden

Der Ständerat hat am 11. Juni als Zweitrat die Motion «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Dieser hat nun den Auftrag, den Vorstoss innert zweier Jahre umzusetzen. Der SVIT Schweiz hatte sich – wie auch der Bundesrat – gegen die Motion ausgesprochen, aber mögliche Weg aufgezeigt, wie die Verbreitung von Ladeinfrastrukturen beschleunigt werden könnte.

Mit 24 zu 18 Stimmen hat der Ständerat am 11. Juni den Vorstoss von Jürg Grossen (GLP/BE) gutgeheissen. Die Befürworter verwiesen auf die Dekarbonisierungsziele. Die Mehrheit der vorberatenden Umweltkommission war gegen eine Pflicht. Sie warnte vor einem unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Privatautonomie. Der Markt bestimme, welche Infrastruktur wo zur Verfügung stehen solle. Bei der Revision des CO2-Gesetzes hatte der Bundesrat Ladeinfrastrukturen für Elektroautos bis 2030 mit jährlich maximal 30 Mio. CHF fördern wollen. Doch das Parlament versagte ihm damals die Unterstützung.

Der SVIT Schweiz hatte im Hinblick auf die Debatte ins Feld geführt, dass die Verbreitung von Ladeinfrastrukturen in Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum voranschreite, jedoch nicht mit dem Tempo, das sich die Promotoren der Elektromobilität wünschten. Der Verband verwies darauf, dass die Installation in Bestandesliegenschaften häufig im Rahmen von zyklischen Erneuerungen stattfinde und darum mehr Zeit in Anspruch nehme. Ein separater Ausbau verursache erhebliche Kosten für die Projektierung und die Projektleitung. Im Weiteren biete das Mietrecht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten für die Grundinstallation auf alle Mieter eines Parkplatzes umzulegen. Das geschehe in der Praxis aber kaum, weil dafür eine einseitige, anfechtbare Vertragsanpassung nötig sei. Und schliesslich seien Contracting-Lösungen für Ladeinfrastrukturen in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen VMWG nicht vorgesehen, was zu Rechtsunsicherheit führe. Ob eine Ladeinfrastruktur sinnvoll sei, hänge auch von der Versorgungsleistung des Verteilnetzbetreibers ab.

Als Lösungen sieht der SVIT Schweiz folgende Möglichkeiten:

  • Aufnahme des Ladeinfrastruktur-Contractings in die VMWG
  • Befristete finanzielle Anschubfinanzierung für Grundinstallationen von Vermietern und Stockwerkeigentümergemeinschaften unter Beteiligung der Kantone
  • Besondere Förderung des Aufbaus einer Ladeinfrastruktur im Rahmen von ZEV, vZEV und LEG
  • Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Betriebsstätten

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